Waren: Mann belästigt Schüler per WhatsApp und Instagram
Große Unruhe unter Eltern, deren Kinder in der Regionalen Schule Waren-West, aber auch in anderen Einrichtungen der Stadt lernen: In den vergangenen Wochen ist es gegenüber einem Schüler zu Straftaten und sexuellen Übergriffen per WhatsApp und Instagram durch einen erwachsenen Mann gekommen. Darüber hat die Schulleitung gestern Eltern per Brief informiert. Zuvor hatte sich Schulleiterin Sylvia Hänsel mit der Polizei abgestimmt, die ihr empfohlen hat, die Eltern auf diese Art und Weise von den Vorkommnissen in Kenntnis zu setzen. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ ermittelt die Polizei bereits, auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
Und darum geht’s und das können Eltern jetzt tun:
Der Mann soll mindestens ein Kind per WhatsApp und Instagram unter anderem aufgefordert haben, Bilder zu senden und einen geheimen Ort zu benennen, damit der Täter es dort alleine treffen kann.
Da davon ausgegangen werden muss, dass es weitere Opfer gibt, sich die Kindern aber vielleicht nicht trauen, mit ihren Eltern darüber zu reden, sollten die Eltern ihre Kinder gezielt darauf ansprechen. „Wir bitten Sie als Eltern, die kommenden Tage zu nutzen, gemeinsam mit Ihrem Kind zu sprechen und sich gegebenenfalls die Inhalte des Smartphones zeigen zu lassen, um dieses Material per Screenshot zu sichern und dann sofort Strafanzeige zu stellen“, so die Schulleiterin.
Darüber hinaus sollten die Eltern über die Gefahren und eine eventuelle Straftat beteiligter Personen im Netzt aufgeklärt werden.
Zahlreiche Hilfsangebote
In den vergangenen Jahren kommt es vermehrt zu so genanntem „Cybergrooming“. So nennt man es, wenn Erwachsene Minderjährige gezielt über das Internet wie WhatsApp, Instagram, Snapchats oder auch Online-Spiele ansprechen, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Dabei werden Kinder aufgefordert, Nacktaufnahmen zu übersenden, sich live vor der Kamera zu zeigen oder mit den Tätern im realen Leben zu treffen.
Als Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist Cybergrooming in Deutschland verboten. Strafbar ist dabei die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Es müssen keine Fotos oder Videos sowie Nachrichten mit sexuellem Inhalt ausgetauscht worden sein, um den Tatbestand des Cybergroomings zu erfüllen.
Um Kinder vor Cybergrooming zu schützen, hilft ein Gespräch über die möglichen Risiken von Chat-Angeboten. Je nach Alter können Eltern ihren Kindern erklären, welche Absichten die Täter mit einer Kontaktaufnahme verfolgen. Wenn Kinder deren Vorgehensweise kennen, können erste Anzeichen sie leichter stutzig machen und den Kontakt abbrechen lassen. Damit die Heranwachsenden sich in solchen Situationen an ihre Eltern wenden, ist ein gutes Vertrauensverhältnis wichtig. Wenn sie keine Angst vor Strafen haben und auch einmal Themen ansprechen können, die ihnen peinlich sind, werden Kinder in einem Fall von Cybergrooming eher bei Erwachsenen um Unterstützung bitten.
Wenn Eltern von Belästigungen oder Missbrauch im Netz erfahren, sollten sie mit ihren Kinder behutsam und ruhig über den Hergang sowie die nächsten Schritte sprechen und Beweise per Screenshot sicher. Dann können sie die Verstöße dem Betreiber der Plattform melden und Beschwerdestellen wie jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de informieren. Auf jeden Fall sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Betroffene Kinder und Eltern bekommen Unterstützung über das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 – 22 55 530.