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Waren: Wird es einen Bürgerentscheid zu Flüchtlingen geben?

Stellt die Stadt Waren Platz für 120 Flüchtlinge zur Verfügung, wie es der Landkreis möchte, oder nicht? Um diese Frage geht es auf einer zusätzlich einberufenen Stadtvertretersitzung am 18. Oktober ab 18 Uhr im Bürgersaal. Aber nicht nur darum, denn die Fraktionen FDP/MUG sowie CDU haben weitere Anträge auf die Tagesordnung setzen lassen. Sie möchten zum einen den alten Beschluss aus dem Jahr 2015, in dem festgelegt wurde, ein „Containerdorf“ für Flüchtlinge auf dem alten GHG-Gelände zu errichten, aufheben lassen, und zum anderen wollen sie einen Bürgerentscheid über die jetzt anstehende Unterbringung von 120 Flüchtlingen.
Am Mittwoch dieser Woche hatte es eine deutliche Mehrheit der Stadtvertreter abgelehnt, über eine Dringlichkeitsvorlage des Bürgermeisters zu diesem Thema zu entscheiden (WsM berichtete).

Während die Stadtvertreter keine Dringlichkeit gesehen haben, bekräftigte der Bürgermeister im Nachhinein gegenüber „Wir sind Müritzer“ diese. „Die nächste reguläre Sitzung am 6. Dezember reicht nicht, wir brauchen jetzt eine Entscheidung, der Landkreis drängt. Sonst kann es passieren, dass uns der Kreis Flüchtlinge schickt, ohne das wir vorbereitet sind“, so Möller.

Auch der Landkreis bestätigte auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“ die Dringlichkeit: „Seit Wochen stellen wir fest, dass eine stetig steigende Anzahl von Asylsuchenden den Landkreis erreicht. Dies führt dazu, dass bestehende Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Somit ist der Landkreis gezwungen, zeitnah neue Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Im Vergleich mit anderen Städten im Landkreis wie Neubrandenburg und Neustrelitz hat die Stadt Waren bisher nur eine geringe Anzahl von Asylsuchenden aufgenommen“, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Laut Flüchtlingsaufnahmegesetz könne der Landkreis seine Aufnahmeverpflichtung an die Gemeinden übertragen. Also in diesem Falle an die Stadt Waren.

In ihrer Vorlage favorisiert die Stadt Waren ein Grundstück an der Warendorfer Straße, auf dem derzeit häufig Zirkus-Unternehmen gastieren (gegenüber team-Tankstelle). Auf „Platz 2“ der städtischen Favoritenliste ein Grundstück an der Teterower Straße am Ortsausgang Waren in Richtung Vielist hinter Steinofenmeister. Und auf „Platz 3“ das einstige GHG-Gelände hinter der Karl-Marx-Straße neben dem EDEKA-Markt in der Teterower Straße.

Bis auf Rainer Espig von den Linken und die SPD-Stadtvertreter haben aber alle anderen die Dringlichkeit nicht gesehen und eine Behandlung des Themas am Mittwochabend abgelehnt. Deshalb jetzt die zusätzliche Sitzung am 18. Oktober auf Antrag des Bürgermeisters. Aber auch bei der Einladung zu dieser zusätzlichen Sitzung sahen sich viele Stadtvertreter übergangen. Denn Stadtpräsident schickte die Einladung, ohne darüber vorher im Präsidium zu beraten und ohne, dass die Fraktionen die Möglichkeit hatten, eigene Anträge einzubringen. Nach der Intervention von CDU sowie FDP/MUG änderte Prehn die Tagesordnung, so dass jetzt am 18. Oktober auch über einen Bürgerentscheid diskutiert wird.

Die Sitzung im Bürgersaal ist öffentlich.

5 Gedanken zu „Waren: Wird es einen Bürgerentscheid zu Flüchtlingen geben?“

  1. lizmerker@yahoo.de

    Aufhebung des Beschlusses von 2015 und das Ergebnis eines Bürgerentscheides müssen Voraussetzung sein für das weitere Vorgehen.

  2. Ich wäre stolz auf den Bürgermeister oder Landrat, der da sagen würde: Stopp, wir können nicht mehr und nehmen keine, weil es nicht mehr geht. Für Waren war einst eine dezentrale Unterbringung beschlossen worden, aus humanitären Gründen. Auch hatten wir einst eine Versorgung mittels Warengutscheinen plus Taschengeld, um zu sichern, dass die Hilfe auch dafür in etwa ausgegeben wird, wofür sie sein soll. Aber die Gutmenschen haben das wieder gekippt. Asyl für echte Asylsuchende! Ja gerne! Aber die gibt es kaum und ich weiß, wovon ich rede, denn ich arbeitete viele Jahre in Asylbewerberheimen, leitete mehrere davon.

  3. Vielen Dank für Ihre klaren Worte, ich bin da, nach Jahrzehnten der beruflichen Tätigkeit, ebenfalls in diesem Bereich, ganz bei Ihnen.LG

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