Was Fußball-Liebhaber beim Titelkampf unbedingt beachten sollten

13. Juni 2018

●  Im Rausch der Euphorie: Wenn sich das Fußballfieber in Lärm niederschlägt
●  Die geduldete Ordnungswidrigkeit: Ab wann die Polizei beim Autokorso einschreitet
●  Beleidigende Ausschreitungen: Wenn der Mittelfinger 4.000 € kostet

Nach vier langen Jahren ist es endlich wieder soweit: Vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018 ringen die sich hierfür qualifizierten Nationalmannschaften auf ein Neues um den FIFA-WM-Pokal – dieses Mal in Russland. Das nach der Olympiade mitunter bedeutendste Sportereignis genießt selbstverständlich eine weltweite Aufmerksamkeit und versetzt Fußball- Enthusiasten rund um den Globus in helle Aufregung – selbst die größten aller Sportmuffel scheinen zu Fußball-Liebhaber zu werden. Trotzdem gilt es, beim Feiern eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Ob im Stadion, beim Public Viewing oder auf dem TV Zuhause: Jeder weiß, dass Fußballfans laut werden können. Gerade in den eigenen vier Wänden besteht die Gefahr, dass der Nachbar beim nächsten Tor-Jubeln wegen Ruhestörung die Polizei ruft. Laut Lärmbelästigungs-Gesetz ist die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten. Dabei darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Auch die Ruhezeit am Wochenende müssen beachtet werden, die sonntags auch tagsüber besteht. Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen die Nacht- undWochenendruhezeit mit bis zu 5.000 € bestraft werden.

Wer sich die Live-Übertragung der Spiele auf Leinwänden in der Öffentlichkeit ansehen möchte, kann etwas beruhigter sein: Die Bundesregierung hat für den diesjährigen Kampf um den goldenen Pokal die deutschen Vorschriften zum Lärmschutz ausnahmsweise gelockert. Da das Fußballschauen vor allem eine Sache der Gemeinschaft ist, sind nach einem vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung WM-Liveübertragungen grundsätzlich auch nach 22 Uhr gestattet. Diese Regelung findet nach dem finalen Spiel jedoch ihr Ende.

Trotz allem sollte man sich jedoch stets um Rücksicht bemühen. „Man muss auch immer im Hinterkopf haben, dass es Personen gibt, die mit Fußball nichts am Hut haben: Arbeitnehmer,die morgens früh raus müssen, alte Leute oder Kinder, die ihren Schlaf benötigen”, so derMainzer Polizei-Pressesprecher schon zur WM 2014.

Die geduldete Ordnungswidrigkeit: Der Autokorso

Bei einem Sieg wird der Freudenrausch nicht selten in einem Autokorso fortgeführt. Auch hier ist in Sachen Lärm Vorsicht geboten: Durch exzessives Hupen kann sich rasch ein Bußgeld eingehandelt werden. Was durch die Augen des Fans einem Beifall gleichzusetzen ist, kann für diejenigen, die diese Leidenschaft nicht teilen, ohrenbetäubend sein. In Deutschland darf im Straßenverkehr nur dann gehupt werden, wenn dies als Warnsignal bei einem Überholmanöver oder bei einer Gefährdung einer Person dient. Wer sich zu einer solchen spontanen Jubelfahrt hinreißen lässt, muss aber nicht nur auf die Lautstärke achten.

Grundsätzlich dürfen hierbei keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert, belästigt oder geschädigt werden. „Schon das unnötige Hin- und Herfahren innerhalb einer geschlossenenOrtschaft kann nach § 30 StVO als Belästigung gelten,” so Rechtsanwalt Mathias Voigt,Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V..
Die Polizei, die derartige Fahrten durchaus stoppen und mit einem Verwarngeld sanktionieren darf, verzichtet im Regelfall auf eine Unterbindung, solange keine akute Gefahr gegeben ist oder Beschwerden über Lärm eingegangen sind. Zu beachten ist außerdem, dass ein Herauslehnen aus dem Fahrzeug und das Schwenken von Fahnenstangen verboten sind. In solchen Fällen kann nicht nur der Versicherungsschutz erlöschen; die Polizei wird den Autokorso dann ziemlich sicher abbrechen. Nicht zuletzt ist natürlich auch die Alkoholfahrt bei einer Überschreitung der Grenzwerte bei einem Autokorso verboten.

Beleidigende Ausschreitungen: Wenn der Mittelfinger 4.000 € kostet

Treffen Fans zweier gegnerischer Mannschaften aufeinander, muss es nicht erst zu körperlichen Ausschreitungen kommen, bevor der Geldbeutel blutet. Vor und nach dem Spiel wird oftmals ein verbaler Machtkampf, der nicht selten mit Beleidigungen einhergeht, ausgetragen. Doch sollte man sich auch hier keinesfalls von seinen Emotionen übermannenlassen. So kann etwa die Beschimpfung als „Idiot“ ein Bußgeld in Höhe von 1.500 € nach sich ziehen. Wer den Mittelfinger zückt muss u.U. 4.000 € blechen.

Informationen rund um das Thema „Fußball & Bußgelder“ finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/fussball/.


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