Was tun, wenn ein Tier gefunden oder gesucht wird?

4. Juni 2018

Die Initiative „Müritzer für Tiere“ informiert heute zum Thema: „Tier gesucht, Tier gefunden – Was ist zu tun?“. Ein Thema, das uns mehrmals in der Woche beschäftigt, wenn sich entweder verzweifelte Tierhalter bei uns melden oder Leser, die ein Tier gefunden haben.

„Immer wieder werden wir gefragt was zu tun ist, wenn ein Tier zugelaufen ist, gefunden wurde oder das eigene gesucht wird. Wir geben gern Auskunft und helfen, was oft geschieht. Wir veröffentlichen Text und Foto umgehend auf unserer Facebook-Seite und das hat schon oft geholfen. Trotzdem möchten wir unseren Rat für viele Fälle wieder einmal öffentlich machen.

Da jetzt viele Urlauber in unserer Region sind, passiert es öfter, dass einem zum Beispiel ein Hund ohne Mensch begegnet. Am besten ist es, wenn ein scheinbar herrenloses Tier gesichert werden kann, damit es schnell wieder zu seinem Besitzer kommt oder/und anders versorgt und betreut werden kann. Damit ihm auch Leid erspart bleibt. Das kann aber nur, wer mit der Tierart umgehen kann.

Was darf ich mit einem scheinbar herrenlosen Tier?

Einem Tier zu helfen, es zu versorgen und wenn nötig zum Tierarzt zu bringen, das entspricht auch geltendem Recht. Aber es zu adoptieren, weil es gefällt und vielleicht gut zu einem passt, das geht nicht. Dieses Delikt heißt „Fundunterschlagung“.

Denn: Nicht jedes Tier, was gefunden wird, ist ausgesetzt. Manchmal „spaziert“ ein Hund vom Grundstück, um einer läufigen Hündin zu folgen oder kommt beim Gassi gehen abhanden, weil er einer Wildtierspur folgt. Auch eine Katze stromert gern mal durch die Gegend, um nach Mäusen oder einer rolligen Katze zu suchen. Dabei verirren sich Hund und Katz schon mal – steigen in Autos, auf Lkw oder werden von Menschen mitgelockt.

Wer ein scheinbar herrenloses Tier findet und in Obhut nimmt, sollte umgehend das zuständige Ordnungsamt, die Polizei, die Tierheime im Umkreis und auch die regionale Presse informieren.
Die unverzügliche Anzeigepflicht des Finders an die Behörde ist im § 965 BGB, die Ablieferungspflicht des Tieres bei der Behörde im § 967 BGB geregelt.

Wie suche ich mein Tier?

Wer sein Tier sucht, sollte folgendes tun: Nachbarn informieren, Aushänge in der Umgebung machen, bei  Polizei und Ordnungsbehörde nachfragen, die Tierheime und Tierschutzvereine im Umkreis informieren, auch Tierärzte bzw. Tierkliniken am Ort und in der Umgebung sollten Bescheid wissen. Informieren Sie auch die Straßenmeisterei, Feuerwehr und die örtliche Presse. Wenn Ihr Tier einen Micro-Chip hat und zum Beispiel bei Tasso e.V. oder beim Deutschen Haustierregister gemeldet ist, machen Sie dort umgehend eine Vermisstenmeldung.

Wir haben eine große Bitte: Lassen Sie Ihr Tier mit einem Micro-Chip versehen. Er ist schnell, ohne Narkose implantiert und hält ein Tierleben lang. Im Gegensatz zu einer Hundemarke kann das Tier den Chip nicht verlieren. Die Registrierung im Haustierregister ist kostenlos und es ist mit vielen Tierdatenbanken Europas verbunden.

Tierfreunde, die sich für die praktischen Details bei der Suche Ihres Tieres interessieren, z. B. wie man die richtige Futterspur zum Zuhause des vermissten Tieres legt, bekommen zum Beispiel auf der Homepage www.Find-mich-fix.deviele praktische Hinweise (auch bei Tierdiebstahl) und reichlich Formularen zum download.

Noch einmal für alle, die in Not geratenen Tieren helfen wollen und nicht wissen wie es geht: „Müritzer für Tiere“ ist Ansprechpartner.

Beratung & Kontakt
Sophie Gödecker – 0152/04661623 (WhatsApp möglich)
Bettina Priwitzer – 03991/125036
Sigrid Mielke – 03991/125480

Weitere Informationen: www.mueritzer-fuer-tiere.de


Eine Antwort zu “Was tun, wenn ein Tier gefunden oder gesucht wird?”

  1. Kati Pietsch sagt:

    In Waren wird eine schwarze-weiße Katze seit dem 1. Januar 2019 vermisst. Zuletzt gesehen in der Westsiedlung. Wer kann Angaben dazu geben. Wo sie nochmal gesehen wurde oder wo sie sich jetzt aufhält.
    Wir Bitten um jede Info zwecks dieser Katze