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Weiterer Rückschlag für die Südbahn

In dem Rechtsstreit zwischen dem Verkehrsministerium Mecklenburg- Vorpommern und den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte zur so genannten Südbahn hat das Verwaltungsgericht Schwerin in dieser Woche die Klagen der Landkreise abgewiesen.

nhaltlich ging es darum, ob das Land einseitig die schienengebundene Personenbeförderung auf der Strecke von Parchim über Lübz nach Malchow abbestellen und gleichzeitig die Landkreise verpflichten kann, die öffentliche Personenbeförderung nun im Busverkehr sicher zu stellen.

In der mehrstündigen Gerichtsverhandlung wurden zahlreiche rechtliche und tatsächliche Aspekte dieses Verwaltungsstreites umfassend erörtert, auch, weil es hierzu bislang keine vergleichbaren Gerichtsentscheidungen gibt.

Ein wesentlicher Streitpunkt war die Frage, wie der so genannte Abstimmungsprozess zwischen dem Land und den Landkreisen bei einer beabsichtigten Abbestellung von Schienenverkehr auszugestalten sei. Die Landkreise hatten hier eine intensivere vorherige Einbindung im Vorfeld gefordert. Das Verkehrsministerium hatte sich bei der Abbestellung auf Fahrgasterhebungen berufen, die eine zu schwache Auslastung der Strecke abbildeten.

Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird nach deren Auswertung der weitere Verfahrensweg zwischen den Landkreisen abgestimmt.

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