Welches Produkt wird die nächste „Mogelpackung des Jahres“?

5. Januar 2024

Seit gestern können Verbraucher online wieder die „Mogelpackung des Jahres 2023“ wählen. Zum zehnten Mal ruft die Verbraucherzentrale Interessierte auf, an der Abstimmung teilzunehmen. Aus einer Shortlist von fünf Kandidaten sie das Produkt mit der dreistesten versteckten Preiserhöhung im Jahr 2023 wählen. Nominiert sind:

Kandidat 1: Yoghurt-Gums von Katjes

Gleiche Tüte, gleiches Design. Der Inhalt der Yoghurt-Gums ist trotzdem geschrumpft – von 200 auf 175 Gramm. Die gut getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 14 Prozent und mehr Verpackungsmüll.

Kandidat 2: Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez

Mondelez bietet die quasi gleichen Brotchips unter der vermeintlich hochwertigen Marke Tuc „neu“ mit weniger Inhalt an. Mit einer Preiserhöhung im Handel wird die Packung unterm Strich 127 Prozent teurer.

Kandidat 3: Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi

Eine Tafel Marzipan-Schokolade, die größer aussieht, obwohl weniger drin ist. Dazu spart man am Marzipan, verkauft die Schokolade aber zum höheren Preis. Über 30 Prozent teurer ist diese Mogelpackung nur kurze Zeit nach der Umstellung.

Kandidat 4: Listerine Total Care von Johnson & Johnson

Gleich hohe Flasche, aber weniger Inhalt. Johnson & Johnson macht die Flasche seiner Mundspülung einfach schmaler, doch das ist nicht zu erkennen. Dazu steigt der Preis. Verbraucher müssen fast 34 Prozent mehr für diese „doppelte Preiserhöhung“ zahlen.

Kandidat 5: Oreo Stieleis von Froneri

Froneri reduziert nicht nur die Anzahl der Oreo Stieleise in der Packung, sondern schrumpft zusätzlich jedes einzelne Eis. Aus 440 Milliliter Eis pro Karton werden 270. Bei gleichem Verkaufspreis entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 63 Prozent.

Rekordjahr an versteckten Preiserhöhungen

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichte im Jahr 2023 so viele Mogelpackungen wie nie zuvor. Bis zum Ende des Jahres haben die Verbraucherschützer 104 Produkte in ihre Mogelpackungsliste aufgenommen. 2022 waren es mit 76 deutlich weniger und 2021 sogar nur 47.

„Viele Verbraucher fühlen sich von der Politik im Stich gelassen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Obwohl das Problem schon lange bekannt sei, habe es stets nur Lippenbekenntnisse und keine Verbesserungen gegeben. Hoffnung mache seit Kurzem ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), wonach bei verringertem Inhalt auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen soll.

Valet geht das allerdings nicht weit genug. Er möchte, dass Produkte mit wenig Inhalt nicht mehr im Regal stehen dürfen, sondern alle Verpackungen von den Herstellern grundsätzlich bis zum Rand befüllt werden müssen. „Das wäre ein echter Paradigmenwechsel hin zu weniger Trickserei und mehr Nachhaltigkeit“, so der Verbraucherschützer. Derzeit sind in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr.

Gleichzeitig sollten Verbraucher gut erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde. Eine Kennzeichnung direkt auf der Verpackung wäre die verbraucherfreundlichste Lösung. „Aktuell gleicht unsere Suche nach den geschrumpften Packungen detektivischer Recherchearbeit. Das können die Menschen nicht mal eben beim Einkauf im Supermarkt nebenher bewerkstelligen“, sagt Valet.

Die Abstimmung zur Wahl der „Mogelpackung des Jahres 2023“ läuft bis Montag, 22. Januar 2024 um 16 Uhr.

Abstimmungsformular: https://umfrage.vzhh.de/webform/mogelpackung2023


Kommentare sind geschlossen.