
Gleiches gilt für die Jobcenter in der Seenplatte.
Wer jetzt zum 24. oder 31. Dezember arbeitslos wird, braucht aber keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Vorausgesetzt, die Arbeitslosmeldung wird sofort am ersten Öffnungstag nachgeholt.
Für die Weihnachtsfeiertage ist das Montag, der 28. Dezember, und für den Jahreswechsel Montag, der 04. Januar 2016.












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