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Wie ein Einbruchsopfer zur Diebin wurde

Können Wohnungseinbrüche Betroffene so stark psychisch verändern, dass sie selbst zu Dieben werden ? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Waren gestern befassen – und hat die Frage eindeutig bejaht.

Die geständige Täterin aus Hamburg erhielt eine ungewöhnliche Strafe: Eine Verwarnung mit der Auflage, sich innerhalb von einem Monat an eine psychiatrische Institutsambulanz in Hamburg zu wenden und dort in zwei Jahren nun endlich eine möglichst intensive Therapie zu absolvieren. Klappt das nicht, droht eine Geldstrafe von 2400 Euro. „Noch einmal wird das aber kein Richter machen“, sagte Richter Michael Kasberg nach der Urteilsbegründung an die Adresse der 65-jährigen Witwe.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceDer Tatvorwurf war schon ungewöhnlich. Im August 2014 wurden in einem Shop im Golfclub Göhren-Lebbin im Land Fleesensee innerhalb von vier Tagen Bälle und 14 Stücke Golf- und Sportkleidung im Wert von 1570 Euro gestohlen.
„Wir haben uns gewundert, dass so viele Bügel plötzlich leer waren“, erläuterte eine ehemalige Angestellte als Zeugin vor Gericht. Als die Videoaufnahmen ausgewertet wurden, war der Fall klar und die Urlauberin und Golfschülerin als Täterin erkannt. „Sie brachte uns auch Sachen zurück, aber immer erst noch einen Beutel, nachdem wir sagten, dass da noch was fehle.“

Die Angeklagte kann sich vor Gericht kaum ruhig halten, weint ständig und erzählt die ganze Geschichte. Bei ihr in Hamburg sei innerhalb von elf Jahren viermal eingebropchen worden, beim ersten Mal habe der Einbrecher direkt bei ihr am Bett gestanden und Geld verlangt. Danach habe das begonnen. Zudem habe sie nach dem Tod ihres Mannes private Beziehungsprobleme.
Wie ihr Verteidiger betonte, sei es immer nach solchen Ereignissen zu solchen Diebstählen gekommen, die mehrfach mit Geldstrafen in Hamburg geahndet wurden. In Göhren-Lebbin war sie mit einem Bekannten, mit dem es aber auch viel Streit und sogar Misshandlungen gegeben haben soll.

Seit die Sache damals aufflog, habe sie keine Ruhe mehr.  „Da wäre im Normalfall diesmal aber eine Freiheitsstrafe in Frage gekommen, aber sie sind kein typischer Dieb, sie brauchen medizinische Hilfe“, erklärte auch die  Staatsanwältin vor Gericht.
Zudem sei kaum ein Schaden entstanden, da die Sachen nicht getragen wurden und vermutlich wieder verkauft werden konnten. Die Verurteilte hatte nach den anderen Diebstählen schon versucht, psychotherapeutische Hilfe zu bekommen, was aber nicht klappte. Sie und ihr Anwalt nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal in Waren an. „Wir werden uns hier hoffentlich nicht wiedersehen“, sagte Richter Kasberg, der selbst Hamburger ist. (WW)

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