Wohngeld-Broschüre mit Infos zu den Neuerungen

6. April 2016

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat die Broschüre „Das Wohngeld“ neu aufgelegt. „Die Publikation informiert über viele wichtige Punkte zum Thema Wohngeld. Aufgezeigt werden die Neuerungen der Wohngeldreform 2016, Berechnungsbeispiele für den Zuschuss sowie Ansprechpartner im Land“, sagte Harry Glawe. Die 130-seitige Broschüre enthält darüber hinaus auch die neuen Wohngeldtabellen.

GeldscheineWohngeld können Bürger mit niedrigem Einkommen erhalten, sofern sie keine sogenannten Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II) beziehen, bei denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Die Wohnkosten und dabei insbesondere die Neben- bzw. Betriebskosten sind vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen eine Belastung. „Durch die Wohngeldreform können mehr Haushalte als bisher Leistungen bekommen und bisherige Empfänger mehr Wohngeld erhalten“, so Glawe weiter.

Beim Wohngeld werden neben der Grundmiete auch die umlagefähigen sogenannten „kalten“ Betriebskosten für z. B. Kaltwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Gemeinschaftsstrom (Treppenhaus oder Keller) und Gebühren zur Grundversorgung mit Kabelfernsehen berücksichtigt. Wohngeld wird einerseits als Zuschuss zur Miete gezahlt (2014 in MV 90 Prozent), kann aber auch als sogenannter Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet werden (2014 in MV 10 Prozent).

Statistische Zahlen im Überblick

Im Jahr 2014 erhielten 26 000 Haushalte Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern. Damit haben rund 3,1 Prozent aller Privathaushalte im Land Wohngeld in Anspruch genommen, wobei ein durchschnittlicher Zuschuss von 94 Euro im Monat pro Haushalt gezahlt wurde.
Jeder zweite Wohngeldempfänger (52 Prozent) im Nordosten ist ein Rentnerhaushalt. Zwei Drittel (65 Prozent) der Zuwendungsempfänger sind alleinstehend, in 14 Prozent der Haushalte leben vier oder mehr Personen.

Das Wirtschaftsministerium bietet auf seiner Internetseite beim Thema Bau einen kostenlosen Wohngeldrechner an. „Eine individuelle Beratung bieten die örtlich zuständigen Wohngeldstellen in der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung“, sagte Glawe. Das vollständige Verzeichnis der zuständigen Wohngeldstellen ist in der Broschüre „Das Wohngeld“ zu finden, die man unter www.wm.regierung-mv.de in der Rubrik Publikationen herunterladen und bestellen kann.

 


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