WsM-Leser regen andere Beschilderung am Hafen an
Wie schon mehrfach berichtet, haut es mit dem Fahrverbot für Radfahrer am Warener Hafen so gar nicht hin. Inzwischen hat die Stadt das untere „Radschild“ zwar abmontiert, aber es steigt dennoch kaum ein Radfahrer ab. Unsere Leser Sylvia und Wolfgang Müller waren unlängst in Schleswig Holstein unterwegs und haben diese Beschilderung entdeckt. Vielleicht auch eine Idee für den Hafen, wenn man denn das Radfahrverbot im Juli und August unbedingt durchsetzen möchte?
Foto links Waren (inzwischen fehlt das blaue Schild), Foto rechts Laboe in Schleswig Holstein
Das Foto rechts ist für Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich, es entspricht nicht der gesetzlichen Norm aus der StVO. Zudem muss es angeordnet (gewidmet) sein. Das ist hier vorliegend nicht der Fall. Insofern ist es aus meiner Sicht rausgeschmissenes Geld. Aber es scheint die Gemüter zu beruhigen!
Die vollmundigen Ankündigung des Bürgermeisters, dieses Verbot durchzusetzen, ist wohl im Sande verlaufen.
Einfach in der Zeit Kollegen vom ordnungsamt dort bestreiten lassen. Kommt gut Geld in die Kasse, 50% davon könnten für gemeinnützige Zwecke von der Stadt gespendet werden. Wir waren dort am Freitag spazieren und wurden fast über den Haufen gefahren. Fahrradfahrer schön, ohne zu klingeln, von hinten fast in die hacken gafahren.
Nach dem Hinweis das für Fahrräder gerade Fahrverbot herrsche wird man noch blöd angemacht das es ein Radweg sei.
Geld kassieren bitte, ein einfaches „Durchfahrt verboten“ reicht für den Intellekt vieler Radfahrer nicht aus.
„Totto Einfach in der Zeit Kollegen vom ordnungsamt dort bestreiten lassen. Kommt gut Geld in die Kasse, 50% ….“
Hat der Bürgermeister doch Kontrollen angekündigt, nur keiner zu sehen vom Ordnungsamt. Es ist so, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes n i c h t befugt sind, Radfahrer anzuhalten. Damit ist die Ankündigung des Bürgermeisters heiße Luft. Für den Fall das sie es doch tun, handelt es sich aus meiner Sicht um eine rechtlich unerlaubte Handlung.
Im vorliegenden Fall darf nur die Landespolizei das Radfahrverbot durchsetzen.
Im übrigen hat der Bürgermeister auf meine Anfrage nach der Rechtsgrundlage bisher nicht geantwortet.
Warum immer die Rufe nach Amtsleuten, die wie im Kindergarten alle an die Hand nehmen? Zumal die Bruttopersonalkosten nie durch Bußgelder reinkommen.
Eine logischere Beschilderung könnte schon mal helfen. Was sehen wir jetzt an einem Masten: Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten. Darunter ein kleines Schildchen – Außer Fahrrad von 20 bis 11 Uhr. Und darunter ein großes Schild für offiziellen Fahrradweg. Nun raten wir mal, welche Schilder das Fahrrad fahrende Volk in schnellem Tritt eher sieht? Logischer leichter erfassbar wäre sicher, wenn man die beiden Themen auch schildertechnisch trennt: Durchfahrt verboten für den gesamten Bereich außer Fahrrad 20 bis 11 Uhr und paar Meter weiter dann das eigentliche Schild für den Fahrradweg. Sicher müsste man den Bereich Durchfahrt verboten so 50 Meter vorverlegen mit evtl. Durchfahrt für Lieferaten, weil ein paar Restaurants vor dem jetzigen Schild liegen. Für Zusatzschilder Ausnahmen gibts auch Normen. Derzeit wurde die kleinst mögliche gewählt. Quasi das Kleingedruckte…
@Totto: Ganz ehrlich, muss man denn jetzt als Fußgänger extra auf dem eigentlichen Fahrradweg spazieren gehen? Manche Menschen können auch nichts anderes als provozieren. OMG
#Ich# Die ausgewiesene Fläche ist kein reiner Radweg. Sie kann sehr wohl auch von Fußgängern betreten werden. Wie sonnst kommen sie zum Schiff oder einfach auch nur um sich auf die dort aufgestellten Bänke zu setzen, sonst hin?
Es handelt sich um sogenannte Mischflächen die sowohl von Radfahrern als auch von Fußgängern genutzt werden. Es obliegt auch dem Radfahrer die notwendige Rücksichtnahme zu üben.
Aus meiner Sicht war es von Anfang an ein Fehler an dieser Stelle in dieser Form ein Radweg zu genehmigen. Probleme waren damit vorprogrammiert. Es war wohl der politische Wille der dazu führte ohne aus die möglichen Risiken zu achten.
Wie wäre es, ein Schild anzubringen, das E-Mopedfahrer zum Abschalten des Motors auffordert. Leider kann der Gedanke in der Verwaltung nicht aufgegriffen werden, weil es so ein Verkehrsschild noch nicht gibt. Die Beamten wüssten nicht, nach welchem Paragraf das gemacht werden kann. Wie wäre es, die Radfahrer um rücksichtsvolles Fahren zu bitten. Aber Verkehrsschilder mit Bitten gibt es nicht. Auch hier wüssten die Beamten… Nun ich ziehe die Fragen zurück. Besser eine sinnlose Beschilderung haarscharf an den Vorschriften vorbei als eine sinnvolle, die ganz weit von dem Paragraphen entfernt wäre. Somit kann man nicht mal prüfen, ob es was bringen KÖNNTE. Aber geht es darum oder ums Recht haben?
„Willi“ meiner Meinung nach ist es kein Mischweg. Er ist eindeutig als Radweg gekennzeichnet. Ansonsten könnte ich ja auch auf dem Fußgängerweg mit meinem Fahrrad fahren. Bei „Totto“ war aber gemeint, dass er den Weg nicht gekreuzt hat, sondern extra auf dem eigentlichen Fahrradweg spazieren geht. Gegen kurzseitiges überqueren sagt keiner was
#Ich# Die gesamte Fläche steht dem Fußgänger zur Verfügung. Zu bestimmten Zeiten ein Teil auch dem Radfahrer. Außer Juli/August. Dem Radfahrer wird aber in der Zeit der Nutzung ein Teil dieser Fläche zugewiesen. Zum einen durch eine Markierung und durch Zeichen 237. Außerhalb dieser Fläche muss er sein Rad schieben. Insofern ist es eine Mischfläche, da sie mehreren Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Fährt der Radfahrer außerhalb dieser Zeit und außerhalb der zugewiesenen Fläche, begeht er eine Verkehrsordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.