
In der Terminankündigung ist festgelegt, ob die Befragung im Haushalt der Person oder telefonisch durchgeführt wird. Bei einer telefonischen Befragung ruft der Bürger zum festgelegten Termin den Befrager an. Das Zensus-Team wird zwecks Befragung den Bürger nicht anrufen, da die Telefonnummern der Haushalte dem Zensus-Team nicht bekannt sind.
Der Bürger hat weiterhin die Möglichkeit, den telefonischen Termin oder die persönliche vor Ort Befragung in Absprache mit dem Erhebungsbeauftragten zu verlegen, wenn der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden kann. Laut § 23 Zensusgesetz 2022 sind die Bürger auskunftspflichtig. Die Befragung dauert erfahrungsgemäß nur fünf bis zehn Minuten.
Von den bereits besuchten Haushalten werden circa vier Prozent bei einer Wiederholungsbefragung erneut von Erhebungsbeauftragten aufgesucht und befragt. Dies dient der Qualitätssicherung der zuvor erfassten Daten.
Die zweite bundesweite Änderung ist der Erhebungszeitraum. Dieser wurde von Mitte August auf Ende September verlängert. Wer als Interviewer beim Zensus-Team mitmachen möchte, kann sich daher noch kurzfristig melden. Die Erhebungsbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 1.500 Euro. Diese richtet sich nach der Anzahl der befragten Personen. Bei Interesse bitte schnellstmöglich melden.
• Erhebungsstelle Neustrelitz:
E-Mail: ehst-neustrelitz@zensus-ost.de Tel.: 03981 4530 995
• Erhebungsstelle Waren
E-Mail: ehst-waren@zensus-ost.de Tel.: 03991 1878 160
• Erhebungsstelle Demmin
E-Mail: ehst-demmin@zensus-ost.de Tel.: 03998 2598 822







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