Zutt will nicht so viel Strafe zahlen

21. Mai 2015

AmtsgerichtDas Urteil gegen die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt, die vor wenigen Tagen wegen Beleidigung vor Gericht stand, ist rechtskräftig. Allerdings nur teilweise. Wie der Direktor des Warener Amtsgerichtes, Matthias Brandt, auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“ erklärte, ist die 59-Jährige zwar nicht gegen das Urteil selbst, dafür aber gegen die Höhe des Strafmaßes in Berufung gegangen.
Dem Urteil zufolge soll Zutt wegen Beleidigung 40 Tagessätze a 60 Euro, also insgesamt 2400 Euro zahlen. Diese Berechnung scheint ihr zu hoch, so dass die Politikerin jetzt das Landgericht in Neubrandenburg bemüht. Dort wird allerdings nicht neu verhandelt, sondern lediglich die Höhe des Strafmaßes überprüft.
Die NPD-Stadtvertreterin ist wegen Beleidigung verurteilt worden, weil sie einem Redner in der Warener Stadtvertretung hinterher rief: Heißen Sie Hitler?“.
Hier geht’s zum Gerichtsbericht: http://wp.me/p3xwUG-8Xm


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