
Dem Urteil zufolge soll Zutt wegen Beleidigung 40 Tagessätze a 60 Euro, also insgesamt 2400 Euro zahlen. Diese Berechnung scheint ihr zu hoch, so dass die Politikerin jetzt das Landgericht in Neubrandenburg bemüht. Dort wird allerdings nicht neu verhandelt, sondern lediglich die Höhe des Strafmaßes überprüft.
Die NPD-Stadtvertreterin ist wegen Beleidigung verurteilt worden, weil sie einem Redner in der Warener Stadtvertretung hinterher rief: Heißen Sie Hitler?“.
Hier geht’s zum Gerichtsbericht: http://wp.me/p3xwUG-8Xm







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