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Sachbearbeiter Bauplanungsrecht/Verfahren nach BImschG (w/m/d)

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Veröffentlicht
10. Oktober 2025
Standort
Waren, Germany
Stellentyp
Kategorie

Beschreibung

 

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.

Für das Bauamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum nächstmöglichen Besetzungszeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Bauplanungsrecht/Verfahren nach BImschG (w/m/d)

mit 39 Wochenstunden aus. Dienstort ist der Regionalstandort Waren (Müritz).

Aufgaben

  • Koordinierung und Erarbeitung der gebündelten Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Erstellung der darin integrierten Baugenehmigung
  • Koordinierung und Organisation der Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Genehmigungsbehörde für Verfahren nach BImSchG
  • bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Entscheidung zu deren Zulässigkeit nach BauGB

Anforderungen

  • abgeschlossenes Studium im Bereich Hochbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung
  • Fähigkeit zur bautechnischen und rechtskonformen Prüfung komplexer Bauvorhaben
  • hohe schriftliche sowie mündliche Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit
  • umfassende Kenntnisse im Bauplanungsrecht und den tangierten Rechtsbereichen
  • Verantwortungsbereitschaft und Konfliktfähigkeit
  • Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Sicherheit im Umgang mit dem PC und MS-Office
  • PKW - Führerschein

Der Landkreis bietet

Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 10 TVöD-V.

Nach erfolgreich absolvierter Probezeit ist die Ausübung dieser Tätigkeit bei persönlicher Eignung im Rahmen der mobilen Arbeit möglich.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa

  • tarifgerechte Eingruppierung
  • Jahressonderzahlung
  • alternatives Entgeltanreizsystem
  • Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche
  • regelmäßige Arbeitszeiten
  • Fahrrad-Leasing
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von

  • vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
  • Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
  • direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise

Bewerbungsschluss ist am 26.10.2025.

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über das Karriereportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein:

​karriere.lk-seenplatte.de

Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.

Heiko Kärger

Landrat

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