Sachbearbeiter Geschäftsbuchhaltung/Jahresabschluss (m/w/d)

1. Februar 2024
Stadt Penzlin
Veröffentlicht
1. Februar 2024
Standort
Penzlin, Germany
Stellentyp
Kategorie

Beschreibung

Stellenausschreibung der Stadt Penzlin

Bei der Stadt Penzlin, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Penzliner Land, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

 

Sachbearbeiter Geschäftsbuchhaltung/Jahresabschluss (m/w/d)

 

zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • Erstellung der Jahresabschlüsse und entsprechenden Anlagen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben;
  • Erfassung, Bewertung und Verwaltung des Anlagevermögens in der Anlagenbuchhaltung;
  • das eigenständige Ermitteln von Haushaltsansätze sowie Mittelanforderungen der Fachämter prüfen und ggf. anpassen;
  • Haushaltsplanung einschließlich Nachtragshaushalt sowie Jahresabschlusstätigkeiten für das Städtebauliche Sondervermögen;
  • Mitwirkung bei der Ausführung des Haushaltsplanes sowie das Überwachen der Haushaltsausführung und die Abstimmung mit Fachämtern bei Unstimmigkeiten;
  • Erstellung der Haushaltssicherungskonzepte für die Stadt Penzlin sowie die Gemeinden des Amtes Penzliner Land;
  • Bildung, Überwachung und Buchung der Rückstellungen;
  • Berechnung des Schullastenausgleiches für die Schulen im Amt Penzliner Land für die Abschlagsbescheide und Endbescheide;
  • Widerspruchsbearbeitung;
  • Aufstellung von Satzungen über die Erhebung von Gemeindeabgaben und deren
  • (Nach-)Kalkulation, insbesondere Satzungen über die Erhebung von Gebühren zur
  • Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände;
  • Mitwirkung bei der Beratung und Betreuung der politischen Gremien.

Unser Anforderungsprofil:

  • eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom-FH, Bachelor, Master) in den Fachrichtungen allgemeine Verwaltung/Wirtschaft/Betriebswirtschaft/Finanz- wissenschaft oder eine abgeschlossene Qualifizierung zum Bilanzbuchhalter/in oder Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II), Betriebs-/ oder Verwaltungsfachwirt/in, Steuerfachwirt/in idealerweise mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung im Fachbereich Finanzen;
  • vorzugsweise mehrjährige Erfahrungen im öffentlichen Dienst sowie fundierte Kenntnisse im Kommunal-, Haushalts- und Abgabenrecht;
  • Organisations-, Gestaltungs- und Planungskompetenz;
  • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise;
  • gute EDV-Kenntnisse in gängigen Office-Anwendungen
  • Kenntnisse im Umgang mit der Finanzsoftware H&H pro Doppik sind wünschenswert;
  • selbständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, zeitliche Flexibilität;
  • Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten, gewandte und verbindliche Umgangsformen mit allen internen und externen Partnern;
  • Führerschein Klasse B.

Wir bieten:

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines öffentlichen Arbeitgebers:
  • 30 Tage Urlaub/Jahr;
  • eine Jahressonderzahlung;
  • Führen eines Arbeitszeitkontos;
  • eine betriebliche Altersvorsorge;
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeitgestaltung (flexible Arbeitszeiten);
  • einen modern ausgestatteter IT-Arbeitsplatz;
  • Fortbildungsangebote und Qualifizierung;
  • die Möglichkeit zum Homeoffice.

Die Einstellung erfolgt unbefristet als Vollzeitbeschäftigung. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich. Die Vergütung richtet sich nach dem Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bis zur Entgeltgruppe 10 bzw. A 10 LBesG M-V vorgesehen.

Interessenten richten bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per E-Mail in einem PDF-Dokument bis zum 16.02.2024 an die

Stadt Penzlin
Der Bürgermeister
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
bzw an a.heldt@penzlin.de.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Hinweis:
Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch die Stadt Penzlin durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).

Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.

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