Also doch: Vergabe von Fördermitteln ist öffentliche Angelegenheit

28. Mai 2016

Dieser Brief vom Landkreis dürfte Warens Bürgermeister Norbert Möller (SPD) so gar nicht gefallen haben: Der Beschluss zur Vergabe von Fördermitteln für die Sanierung des alten Bahnhofsgebäudes muss noch einmal gefasst werden. Aus einem simplen Grund: Die Stadtverwaltung hatte über die 314 758 Euro, die an die Investoren gehen, im nicht öffentlichen Teil abstimmen lassen. Und das ist nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht zulässig.

Bahnhofne„Wir sind Müritzer“ hatte unmittelbar, nachdem das erste Mal über die hohe Fördermittelsumme diskutiert wurde, berichtet, inklusive der exakten Summe. Was folgte, war eine Strafanzeige gegen Unbekannt des Bürgermeisters, der einen Geheimnisverrat witterte.

Doch diese Anzeige dürfte spätestens jetzt im Papierkorb der Staatsanwaltschaft landen, denn über Städtebaufördermittel muss nach Meinung der kreislichen Rechtsaufsicht grundsätzlich im öffentlichen Sitzungteil beschlossen werden.

Dieser Ansicht waren im Vorfeld auch einige Stadtvertreter, die – wie sich jetzt herausstellt – völlig zurecht meinten, dass es schließlich um Steuergelder, also öffentliche Mittel geht. Und wenn ein Investor auf diese Gelder scharf ist, muss er es sich auch gefallen lassen, dass die Finanzspritzen nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.

Die Stadtvertreter hatten sich darauf geeinigt, den Investoren für die Sanierung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes 314 758 Euro Fördermittel zu kommen zu lassen. Diesen Beschluss müssen sie in der nächsten Sitzung nun noch einmal fassen.

Und wer weiß, ob nicht auch noch weitere Beschlüsse erneut auf den Tischen der Volksvertreter landen, denn in Waren sind Städtebaufördermittel bislang immer im Geheimen verteilt worden.

Im alten Bahnhofshaus soll unter anderem ein medizinisches Zentrum mit verschiedenen Praxen entstehen.


2 Antworten zu “Also doch: Vergabe von Fördermitteln ist öffentliche Angelegenheit”

  1. Charly sagt:

    Es ist beruhigend, daß sich die Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet und bei den Verantwortlichen der Stadt Waren endlich für Klarheit in Sachen Öffentliches Recht gesorgt hat (hoffentlich). Ich hatte bereits nach der ersten Berichterstattung von „WsM“ zu diesem Thema mein Unverständnis über den erschreckenden Mangel an rechtsstaatlichem Bewußtsein bei den Stadtoberen geäußert. Daher freue mich über die nunmehr dringend erforderlich gewordene Nachhilfe für Warens Obere durch die Aufsichtsbehörde.

  2. Anja sagt:

    wer weiß, was bei dem Mangel an demokratischem Rechtsbewußtsein noch so alles vermauschelt und verdeckt wurde. Die Rechtsbelehrung und Nachhilfe für die Stadtoberen durch die Aufsichtsbehörde ist beschämend und war leider dringend erforderlich. Das war eine klassische Note 6 für den Bürgermeister!