
Antragsteller können Kommunen, Vereine, Initiativen, Künstler, Kulturschaffende und Veranstalter sein. Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung sind, dass der Veranstaltungsort im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt und dass sich das jeweilige Angebot an viele Menschen wendet. Darüber hinaus dürfen die Zuwendungszwecke keinen kommerziellen Charakter aufwiesen und sollen möglichst eintrittsfrei für alle Altersgruppen sein. Zuwendungszwecke können z. B. Atelierkonzerte, Lesungen, Kleinkunst, Theateraufführungen, Ausstellungen oder Performances sein. Standgebühren für Stadt-, Dorf-, Vereins- oder Kinderfeste sind ebenso förderwürdig.
Für die Gewährung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages mit Beschreibung der Veranstaltung inklusive Zielstellung und Zielgruppe, Nennung des Durchführungszeitraumes und -ortes sowie eines Kosten- und Finanzierungsplans. Dabei ist insbesondere aufzuführen, ob und welche regionalen Kulturschaffenden einbezogen werden sollen.
Antragsteller können ihren formlosen Antrag bis zum 16. Juli 2021 an das Büro des Landrates bzw. an kai.boelstler@lk-seenplatte.de richten. Bei Fragen können Sie sich telefonisch an Herrn Bölstler, Tel. 0395 570873123 wenden.







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