Polizei kontrolliert Abstände: Zwei Punkte für einen Sünder

31. Juli 2021

Das war eindeutig zu dicht: Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow waren in dieser Woche mit einem Videowagens auf der A 20 unterwegs, um Abstände zu überprüfen. Dass es damit einige nicht so genau nehmen, haben die Messungen schnell gezeigt. Ein 56-jähriger Fahrer beispielsweise fuhr mit seinem Auto bei einer Geschwindigkeit von 173 km/h lediglich mit einem Abstand von 25,3 Metern zum vorausfahrenden Wagen.

Die allgemeine Faustformel, den Geschwindigkeitswert auf dem Tacho zu halbieren, ergibt in diesem Fall einen erforderlichen Abstand von 86,5 m. Dieser Abstand wurde also um 61,2 m unterschritten. Bei dieser hohen Geschwindigkeit und einer angenommenen Reaktionszeit von einer Sekunde würde der Fahrzeugführer ca. 48 m zurücklegen, ehe er den Bremsvorgang aktiv einleiten würde. Folglich wäre der Fahrzeugführer bei einem starken Bremsmanöver des Vorausfahrenden ungebremst mit dessen Fahrzeug gerauscht. In der Konsequenz erwarten den Fahrzeugführer aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punktesowie ein eimonatiges Fahrverbot.

In diesem Fall ahndeten die Beamten das Fehlverhalten des Fahrzeugführers, bevor es zu schweren Personen- oder Sachschäden gekommen ist. Der mangelnde Abstand gehört weiterhin zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.

In diesem Jahr ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg bereits 2.369 Verkehrsunfälle, weil erforderliche Abstände nicht eingehalten wurden. 2020 waren es mehr als 5.000 Verkehrsunfälle. Ebenfalls in dieser Woche ereignete sich auf der A 20 bei Neubrandenburg ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeugführer nahezu ungebremst auf ein vorausfahrendes Fahrzeuggespann mit Wohnanhänger auffuhr: Drei Menschen wurden schwer verletzt, es entstand ein Sachschaden in Höhe von 65.000 Euro.


4 Antworten zu “Polizei kontrolliert Abstände: Zwei Punkte für einen Sünder”

  1. Meckerkopp sagt:

    Hallo, man kann für eine Straftat nur einmal bestraft werden !
    Warum für ein Verkehrsvergehen 3 Strafen ??
    Das finde ich äußerst Ungerecht und mit dieser Meinung stehe ich sicher nicht Alleine da.
    Im Zuge des Wahlkampfes, wo die Politiker sich gegenseitig mit Wahlversprechen überbieten, sollte vielleicht auch mal Einer dieses Thema anschneiden !!
    Schönes Wochenende Meckerkopp

  2. AS sagt:

    Gibt es nicht ein Rechtsfahrgebot in Deutschland? Die Ursache wird hier nicht wahrgenommen, nur die Wirkung – auch wenn diese deßhalb nicht richtig wird. Beide machen was falsch!!! Aber getroffen hat es wohl wieder nur einen.

  3. Regimekritiker sagt:

    Machen wirklich beide was falsch? Für mich sieht es so aus als ob der vordere PKW beabsichtigt einen LKW zu überholen, siehe hellblauer Punkt über dem Offroadpanzer. Vielleicht hat er zu zeitig auf die linke Spur gewechselt. Darüber lässt sich streiten, oder auch nicht. Da in diesem System die Gewährleistung des Verkehrsflusses vor Verkehrssicherheit steht, hat er natürlich einen Fehler gemacht. Eigentlich hat er sogar zwei Fehler gemacht. Nachdem er auf die linke Spur gewechselt ist, fährt er auch noch viel zu dicht vor dem nachfolgenden Fahrzeug her. Das ist doch mittlerweile die weitverbreitete Logik. Hoffentlich kommt bald ein Tempolimit, damit der Wahnsinn, der tagtäglich auf den Autobahnen abgeht, wenigsten etwas eingedämmt wird.

  4. Mario sagt:

    Wenn ich mir das Bild genauer ansehe, könnte auf der rechten Spur ein LKW zu sehen sein. Daher wird der vorausfahrende Pkw im Überholmanöver sich befinden.