21-Jähriger vergisst Herd – Küche in Flammen

30. Juni 2018

Nächtlicher Einsatz der Warener Feuerwehr: Gegen 02:45 Uhr kam es in der Karl-Bartels-Straße in einem Mehrfamilienhaus zu einem Brand in einer Wohnung. Der 21-jährige Mieter der Wohnung hatte vergessen, den Elektroherd auszuschalten, nachdem er sich Essen zubereitet hatte. Dabei entzündete sich ein mit Frittierfett gefüllter Topf. Die Flammen griffen sehr schnell auf die Kücheneinrichtung über.
Durch die Rauchmelder in der Wohnung wurde der Mieter auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Er informierte umgehend die Feuerwehr und die Polizei. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurden 10 Bewohner und ein Hund evakuiert. Deren Wohnungen befanden sich über der Wohnung des 21-Jährigen.

Die Freiwillige Feuerwehr war mit 24 Kameraden und 4 Fahrzeugen im Einsatz. Durch diese konnte das Feuer sehr schnell gelöscht werden.Anschließend konnten alle Bewohner in ihre Wohnungen zurückkehren. Personen wurden bei dem Feuer keine verletzt.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 5.000 Euro,
Gegen den 21-jährigen Mieter wurde Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung erstattet.


Eine Antwort zu “21-Jähriger vergisst Herd – Küche in Flammen”

  1. Elimar sagt:

    Hier wird ja gleich scharf geschossen. Ob berechtigt, wage ich nicht endgültig zu sagen. Jedoch sind seine Rauchmelder und Handlungen, um den Brand löschen zu lassen, nicht so richtig mit dem bedingten Vorsatz zu vereinbaren. Inwieweit Gegenstände über 2500 Euro durch den Brand beschädigt wurden, die ihm nicht gehören, ist dem Artikel nicht entnehmbar. Das ist die Mindestsumme für die Strafbarkeit, evtl. abgesehen vom Thema Gefährdung von Personen. Eine Strafbarkeit nach § 306 StGB erfordert, dass ein Täter mit mindestens bedingtem Vorsatz handelt. Er soll zumindest erkennen sowie billigend in Kauf nehmen, dass eine fremde Sache in Brand gerät oder durch seine Brandlegung zerstört wird.
    Es ist ja erst mal nur eine Anzeige und manche sind damit nicht zögerlich.