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Warener Anwältin kündigt Erklärung ihres Priborner Mandaten an

„Ein Häuflein Unglück“ – so beschreiben Prozessbeobachter den 65 Jahre alten Mann aus Priborn, der sich seit gestern vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen Totschlags verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, Anfang Dezember vergangenen Jahres zunächst seine Frau getötet und anschließend eine Gasexplosion in seinem Haus herbeigeführt zu haben (WsM berichtete). Vor Gericht erscheint ein gebrochener Mann, gesundheitlich sichtbar angeschlagen, psychisch offenbar arg mitgenommen. Das zeigt sich auch in seinen Tränen, die er nicht zurückhalten kann. Die Warener Anwältin Katja Schade versucht, ihn sowohl vor den Fotografen zu schützen, als auch ihn zu „stabilisieren“. Am gestrigen ersten Prozesstag ist die Anklage verlesen worden.

Am 6. Dezember vergangenen Jahres sah in Priborn zunächst alles nach einem Unglück aus: Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei wurden wegen einer Explosion in einem Einfamilienhaus alarmiert. Im Schlafzimmer des Hauses fanden die Retter den leblosen Körper einer Frau und den schwer verletzten 65-jährigen Mann, der in eine Spezialklinik nach Berlin gebracht wurden. Der Mann lag im Koma, später wurde er in Untersuchungshaft genommen. Denn den Ermittlern wurde schnell klar: Seine Ehefrau ist nicht an den Folgen der Gasexplosion gestorben.

In Priborn selbst sind die Einwohner auch Tage später geschockt. Sie kennen die Familie seit Jahrzehnten und auch ihr Schicksal. Sie berichten von ruhigen Mitmenschen, und von einem Ehepaar, das vor rund 20 Jahren auf sehr tragische Weise ein Kind verloren hat. Eine Straftat hält in Priborn zu diesem Zeitpunkt niemand für möglich.

Doch die Staatsanwaltschaft wirft dem Priborner vor, seine gleichaltrige Frau durch Bedecken von Mund und Nase mit seinen Händen im Schlafzimmer erstickt, sich zu ihr ins Doppelbett gelegt, Fenster und Türen mit Stoff abgedeckt, und anschließend mit einer Gasflasche und einer Kerze die Gasexplosion verursacht zu haben.

Warum das alles passiert ist ?– am ersten Prozesstag blieb das im Dunkeln. Doch die Warener Rechtsanwältin Katja Schade, die den Priborner verteidigt, kündigte für den nächsten Termin am 30. Juni eine Erklärung an. „Ich werde eine Einlassung meines Mandanten verlesen“, sagt Katja Schade gestern gegenüber „Wir sind Müritzer“. Sie geht davon aus, dass die angesetzten sechs Verhandlungstage nicht benötigt werden.

Auf Totschlag steht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.

Fotos: Felix Gadewolz

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