Stadtmitarbeiter ohne Führerschein mit Dienstwagen unterwegs

26. Januar 2023

Ein neuer Mitarbeiter der Malchower Stadtverwaltung hat gerade richtig Ärger mit der Polizei: Der Mann, der erst seit kurzem im Bauamt der Stadt angestellt ist, wurde von den Beamten erwischt, als er mit dem Dienstauto fuhr – wie sich heraus stellte, besitzt der 42-Jährige aber gar keinen Führerschein. Es soll nicht die erste Fahrt mit dem Stadt-Auto des Mitarbeiters gewesen sein. Sowohl die Polizei als auch Malchows Bürgermeister René Putzar bestätigten den Sachverhalt auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“.

Die Polizisten kontrollierten den Stadt-Mitarbeiter, als er mit dem Dienstwagen auf den Parkplatz der Verwaltung rollte. Er zeigte ihnen auch einen Führerschein, doch eine Überprüfung der Daten habe ergeben, dass dem 42-Jährigen der Führerschein aufgrund mangelnder Eignung bereits vor etwa fünf Jahren unanfechtbar entzogen wurde.
Die Polizei ermittelt – aber nicht nur wegen dieser einen Fahrt, denn es besteht der Verdacht, dass der Mann auch in den Tagen zuvor mit dem Wagen in der Inselstadt auf Tour war.

„Wir hatten leider noch keine Möglichkeit, mit dem betreffenden Mitarbeiter zu sprechen, da er gleich beim Arzt war. Wir wollen das Gespräch mit ihm zusammen mit dem Personalrat aber so schnell wie möglich führen“, sagte Bürgermeister René Putzar gegenüber „Wir sind Müritzer“. Der Betreffende sei noch in der Probezeit. Sollte sich der Sachverhalt so bestätigen, sei das ein eklatanter Vertrauensmissbrauch und eine Vorspielung falscher Tatsachen.


18 Antworten zu “Stadtmitarbeiter ohne Führerschein mit Dienstwagen unterwegs”

  1. Torsten Zernick sagt:

    Vor Antritt einer Fahrt, bzw. beim Abholen der Schlüssel ist grundsätzlich die gültige Fahrerlaubnis vor zu legen. So sieht es der Gesetzgeber. Leider auch lästig.

  2. Biene S. sagt:

    Was gibt es da noch zu reden und prüfen?!
    Fristlose Kündigung und fertig!!!!

  3. Willy sagt:

    Da wird sich der Bürgermeister oder der für den Einsatz dieser Fahrzeuge Verantwortliche Mitarbeiter noch ein paar Fragen gefallen lassen müssen.

  4. B sagt:

    Schon bei Einstellung alle möglichen Referenzen vorzeigen lassen.Geht garnucht so etwas

  5. Günter sagt:

    Gut das es der Polizei aufgefallen ist. Dieser Mann ist ein übler Geselle und kennt keine Regeln. Er ist zu entlassen , trägt die Kosten des Verfahren der Straftat.
    Ein schlechtes Vorbild für die Stadt.

  6. Anja sagt:

    Nein, es gibt schriftliche Vereinbarungen. Einmal zeigen (konnte er ja, wenn auch ungültig- die Macht hat in dem Fall halt die Polizei).
    Dann ist der AN verpflichtet zu melden, wenn sich etwas ändert.

  7. Uwe Reddig sagt:

    Nicht nur der Fahrer hat sich zu verantworten, sondern auch der ihm das Fahrzeug überlassen hat. Er muss sich vor jeder Fahrt den Führerschein zeigen lassen.

  8. Peifb sagt:

    Es stimmt nicht, dass man sich vor jeder Fahrt den Führerschein vorzeigen lassen muss. Das Gesetz sieht vor, dass bei Mitarbeiter die regelmäßig mit Firmenfahrzeugen fahren, der Führerschein in regelmäßigen Abständen (z.B. 1x im Monat) zu überprüfen ist. Ansonsten ist der Mitarbeiter verpflichtet, bei Fuehrerscheinverlust dies sofort anzuzeigen (sollte man so auch im Arbeitsvertrag festhalten)
    Andere sieht es aus, wenn Mitarbeiter eigentlich nicht mit Firmenfahrzeugen fahren und dies nur ausnahmsweise (paar mal im Jahr erfolgt). Hier muss man sich dann tatsächlich vor der Fahrt den Führerschein zeigen lassen, da es ja in diesen Fällen keine monatliche Kontrolle gibt.

    Gruß von einem Fuhrparkleiter von 80 Berufskraftfahrern :-)

  9. Hennig sagt:

    Moin. Jeder Bürger muss sich Verantworten vor dem Gesetz, für sein Fehlverhalten.
    In vorliegenden Fall, fristlose Entlassung und keine Pension.

  10. felix sagt:

    Hallo, vielleicht hat er angenommen bei den vielen offenen Ungereimtheiten in der Stadt mit reinrutschen zu können. Hat es versucht, Pech gehabt, jetzt gib es einen zwischen die Hö…. !

  11. Hilmar Zörnerz2mp sagt:

    sofortige kündigung und erstattung aller anfallenden kosten

  12. Udo Rothaemel sagt:

    „HOLEN SIE SOFORT DEN SICHERHEITSDIENST!“ – der ist doch wohl so dumm, dass ihn die Schweine beißen? Soll mal der Bürgermeister mal was sagen dazu – ich durfte mal ein Praktikum bei einer Stadtverwaltung vorzeitig beenden und wurde umgehend des Mitarbeiterbereiches des Hauses verwiesen, weil ich den Führerschein kurzzeitig abzugeben hatte, und warum gleich raus? Ganz klar – die Stadtverwaltung kann einen neuen oder auch einen vorübergehend gültigen Führerschein auf legalem Wege ausstellen – bleibt die Frage offen, wie lange vorübergehend ist – und dann sind ja noch starke Ausnahmen, dass man sich nicht sofort eine neue Arbeit suchen muss.

  13. Willy sagt:

    Der vorliegende Sachverhalt eignet sich für eine ordnetliche Kündigung allemal, da er die geschuldete Arbeitsleistung ohne Führerschein nicht erbringe kann. Auch wenn er nur gelegentlich den Führerschein zur Erledigung der ihm übertragenen Tätigkeiten braucht.

    Die Frage ist nur, warum dies (keinen Führerschein) nicht schon bei der Einstellung niemenden aufgefallen ist.

  14. Carl wankel sagt:

    Mit nur einer Kündigung kann es da nicht bleiben Knast ist das mindeste, der gehört weggesperrt.

  15. Stefan sagt:

    Hallo Carl,

    finden Sie nicht, dass die emotionalen Pferde mit Ihnen durchgehen?
    Dann gehört aber auch jeder, der hier wöchentlich mit einem Artikel versehenen, Fahrer unter Einfluss von Alkohol und Schlimmeren, hinter schwedische Gardinen, oder?

    Der Vorfall gehört auf jeden Fall ordentlich geprüft und entsprechende Konsequenzen gezogen – personalrechtlich, wie auch in Verfahrensweisen.

  16. Andi sagt:

    Einige haben geschrieben, der Führerschein sei vor Übergabe des Fahrzeugs zu überprüfen. Es wurde dabei suggeriert, die Stadtverwaltung hätte dies versäumt. Wenn man allerdings aufmerksam liest, entdeckt man auch diesen Satz: „Er zeigte ihnen auch einen Führerschein, doch eine Überprüfung der Daten habe ergeben, dass dem 42-Jährigen der Führerschein aufgrund mangelnder Eignung bereits vor etwa fünf Jahren unanfechtbar entzogen wurde.“

    Ich gehe davon aus, dass nicht einmal die Stadtverwaltung genügend Rechte hat, diesen Führerschein zu überprüfen. Und so weit geht dann wohl auch die Verpflichtung des Fahrzeughalters nicht.

  17. Andi sagt:

    Seltsam, scheint Mode zu sein bei Beamten der Stadt. Hier wurde ein Ordnungsamatsleiter betrunken ohne Führerschein erwischt, mot Dienstwagen zuvor bereits mehrere Delikte unter Alkoholeinfluss und Unfallverursacher mit Körperverletzung in einem anderenLandkreis, alles ohne Führerschein. Folge, er wurde freigestellt und hat noch viele Jahre volle Bezüge bezogen, sei gesetzlich so geregelt. Ein Hoch auf diesen Staat.

  18. Willy sagt:

    Die Sache mit dem Führerschein ist jedoch nicht so einfach.

    Der Sachverhalt gibt dazu nicht viel her. Am Wahrscheinlichsten ist jedoch, dass es sich bei dem vorgezeigten Führerschein um einen handelt, der im EU- Ausland erworben wurde.
    Das bedeutet, dass dieser im Innland, also Deutschland, nicht so ohne weiteres verwendet werden darf. Also kein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug geführt werden darf. Wenn dem so wäre, müsste die für seinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Verwendung zugestimmt haben. Dazu müsste er außerdem mind. 180 Tage im Erwerberland gelebt haben. Läßt sich leicht anhand der Daten im Einwohnermeldeamt feststellen.
    Da er aber in Deutschland unanfechtbar entzogen wurde, hat die Fahrerlaubnisbehörde auch nicht zugestimmt . Läßt sich auch durch die Polizei leicht feststellen.

    Wenn also dieser Führerschein vor Fahrzeugbenutzung vorgezeigt wurde, ist es für die Mitarbeiter nicht so ohne weiteres festzustellen, dass er in D kein führerscheinpflichtiges Karftfahrzeg führen darf.

    Der Eu-GH hat jedoch festgestellt, dass ein in der EU erworbener Führerschein in Deutschland dazu berechtigt, ein im Erwerberland des Führerscheins zugelassenenes Kraftfahrzeug zu führen. Wenn er, was vorliegend ja nicht der Fall war, den vorgelegten Führerschein in Polen erworben hat, darf er ein in Polen zugelassenes Kraftfahrzeug auch in Deutschalnd führen. Aber eben nicht auf die Stadt Malchow zugelassene PKW oder anderweitig in Deutschalnd zugelassene Kraftfahrzeuge.

    Arbeitsrechtich kommt noch hinzu, das es sich vorliegend um einen Anstellungsbetrug handeln könnte, sofern als Voraussetzung ein Führerschein für die auszuübende Tätigkeit eine Voraussetzung war. Eine fristlose Kündigung halte ich für möglich.