Urteil im Drosten-Prozess: Geldstrafen „auf Bewährung“

19. April 2024

Der Prozess dauerte deutlich länger als ursprünglich geplant und endete gestern zunächst mit einem „Du, Du“ des Richters: Im Fall des bekannten Virologen Christian Drosten, der im Sommer vor zwei Jahren von Campern massiv angefeindet worden sein soll, verurteilte das Amtsgericht Waren eine 51 Jahre alte Frau und ihren 49 alten Partner aus Berlin gestern zu Geldstrafen von 375 und 1200 Euro. Allerdings auf Bewährung. Wenn sich Beide innerhalb eines Jahres nichts zu Schulden kommen lassen, müssen sie nicht zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Tim Wischmann hatte sechs Monate Haftstrafe auf Bewährung für den Mann und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und für die Frau eine Geldstrafe von 1300 Euro gefordert. Die Verteidiger wollten für ihre Mandanten eine Freispruch. Ihrer Ansicht nach seien die angeklagten Äußerungen von der „freien Meinungsäußerung“ gedeckt gewesen.

Gegen eine weitere Angeklagte war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden – mit Einverständnis von Christian Drosten, der am zweiten Prozesstag ausgesagt hatte.

Der Virologe hatte im Sommer 2022 mit seiner Familie auf dem Campingplatz bei Wesenberg am Ellbogensee übernachtet und sei von den Angeklagten mehrfach beleidigt worden – teilweise in Anwesenheit seines vierjährigen Sohnes. Unter anderem sollen ihn die Angeklagten als Massenmörder und Verbrecher bezeichnet und gesagt haben“Du gehörst in den Knast“ oder „Verpiss Dich“. Auch Bilder von ihm seien unerlaubt gefertigt und verschickt worden. Richter Roland Träger befand sie deshalb der Verleumdung, Beleidigung und des Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht für schuldig. Er berücksichtigte bei seinem Urteil, dass die Angeklagten seit dem Bekanntwerden des Vorfalls einem erheblichen medialen Interesse ausgesetzt waren.

Allerdings scheinen sie die Öffentlichkeit nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ auch regelrecht gesucht zu haben, arbeiteten mit bekannten Corona-Verschwörern zusammen und luden entsprechende Youtube-Möchtegern-Berichterstatter zum Prozess ein. Uns so war es auch wenig verwunderlich, dass die Angeklagte gestern erneut erklärte, Drosten für einen „Verbrecher“ zu halten. Sie begründete das mit beruflichen und privaten Erfahrungen während der Corona-Pandemie.

Und so spielten die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen im Prozess auch immer wieder eine Rolle. Vor allem, weil es die Angeklagten, die den damaligen Maßnahmen mehr als kritisch gegenüber stehen und einen regelrechten Hass auf Drosten und Co. entwickelt zu haben scheinen, immer wieder eine Rolle. Das gipfelte gestern in der Forderung eines Verteidigers, doch Bill Gates als Zeugen vorzuladen. Richter Roland Träger betonte gestern dagegen, dass es in dem Verfahren nicht um die Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt.

Ob die Angelegenheit mit dem gestrigen Urteil beendet ist, bleibt abzuwarten.

Und hier geht’s zu unserem Bericht über die Zeugenaussagen von Christian Drosten in Waren: https://www.wir-sind-mueritzer.de/allgemein/251288/


2 Antworten zu “Urteil im Drosten-Prozess: Geldstrafen „auf Bewährung“”

  1. KaiSei sagt:

    Wenn es um Anstand und Respekt geht, lieber Richter, dann ist das Urteil aber deutlich zu milde. Kann doch nicht sein, dass die beiden unbestraft jemanden Verbrecher und Massenmörder nennen dürfen.

    Aber klar, sie lassen sich ja auch vom Staat mit Bürgergeld ihr Leben finanzieren. Für den Prozess bekommen sie natürlich Prozesskostenhilfe.

    Und in der Verhandlung nennt die Bürgerin den Anzeigenerstatter immer noch Verbrecher. Sie ist also uneinsichtig und hat nichts dazu gelernt. Dann gibt es normalerweise keine Bewährung!

    Auch ja, sie wurde ja medial vorverurteilt. Wer so austeilt, muss damit rechnen, dass er ein Urteil durch die Bürger bekommt: niemand muss es ertragen im Urlaub auf einem Campingplatz im Beisein von Kindern Mörder oder Verbrecher genannt zu werden. Das geht eindeutig zu weit.

    Was mich wundert: welche fachlich-pädagogische Kompetenz hat denn diese Frau als Kindergärtnerin? Denn dort soll sie ja früher gearbeitet haben…

  2. Neu-Warener sagt:

    So wie ich Prof. Drosten einschätze (ohne ihn persönlich zu kennen), wird ihm das Urteil mittlerweile wohl egal sein. Uneinsichtige Querdenker kann man nicht bekehren – sie sind einfach nicht intelligent genug, um zu lernen. Und solange sie niemandem mit ihrer Dummheit schaden, macht das ja nichts. Davon gibt es in D sicherlich noch viele weitere. Aber politisch finanziell an der Bildung zu kürzen, war historisch noch nie ne gute Idee. Wobei man da natürlich kein Verständnis für haben muss.

    Ebenfalls weniger Verständnis habe ich für dieses milde Urteil. Man darf also uneinsichtig anerkannte Personen des öffentlichen Lebens als Mörder und Verbrecher beschimpfen, ohne dafür zur juristischen Verantwortung gezogen zu werden? Das wirft kein gutes Licht auf unser Rechtssystem. Aber der Richter wurde ja schon hinlänglich für sein Interesse an dem Fall besprochen. Man hätte mit einem Richter, dem Anstand und Würde etwas mehr bedeuten, wohl ein anderes Urteil erwarten können. Und auch kein gutes Licht wirft das auf die Urlaubsregion insgesamt, wo man offensichtlich stets mit Querdenkern auf Campingplätzen zu rechnen hat – und mit ihren Ansichten und ggf. Schimpftiraden…

    Was die pädagogischen Fähigkeiten der ehemaligen „Kindergärtnerin“ angeht, mag man tatsächlich zweifeln. Aber sie lebt ja jetzt wohl von unser aller Steuergeldern…

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