Der Prozess um die brutalen Misshandlungen eines Mannes in Lärz (WsM berichtete) wird vielleicht noch einmal neu aufgerollt. Wie „Wir sind Müritzer“ vom Landgericht Neubrandenburg erfuhr, hat der Anwalt der Frau, die als Anstifterin des ganzen Vorfalls gilt, innerhalb der gesetzlichen Frist Revision eingelegt. Damit muss der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen. Dies dauert in der Regel aber etwa ein Jahr. Das Landgericht hatte die Frau vor einer Woche zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Aussetzung verurteilt. Etwa ein Jahr weniger als die Anklägerin gefordert hatte.
Sie soll zudem mehr als 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Frau hatte im Prozess die Misshandlungen gestanden. Der Geschädigte hatte massive Blutergüsse erlitten, zudem waren ihm die Haare abgeschnitten worden. Wer aus der mehrköpfigen Gruppe den 39-jährigen Mann alles geschlagen hatte, wurde nicht genau ermittelt.
Die beiden mit angeklagten 23 und 24 Jahre alten Männer aus der Region Lärz/Rechlin hatten vor Gericht lieber geschwiegen. Sie bekamen je acht Monate Haft, diese wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Der mitangeklagte 47 Jahre alte Ex-Mann der Frau, der aus Mirow kam, erhielt wegen umfangreichen Drogenbesitzes 18 Monate Haft, die auch zur Bewährung ausgesetzt wurden. Von den anderen Verurteilten legte niemand Revision ein.
Zum Abschluss der Urteilsverkündung war der Haftbefehl gegen die Haupttäterin überraschend noch aufgehoben worden. Sie saß etwa ein Jahr in U-Haft. Das habe sie sehr beeindruckt, wurde eingeschätzt. Nun soll die Frau ihr Leben neu ordnen dürfen. Falls das jetzige Urteil doch noch oder ein neues Urteil mit Haftstrafe rechtskräftig werden, soll sie ihre Haft auch noch antreten müssen.









Unsere Gesetze sollten der heutigen Zeit angepasst werden. Die Frau und auch die jüngeren Männer haben den Mann gequält und häten schwere Körperverletzung mit Todesfolge in Kauf genommen. Nun, wo sie verurteilt wurden, heulen sie rum. Hoffentlich lassen die Richter die Frau nicht davon kommen. Eigentlich müsste sie ein Leben lang Schwerstbehinderte unter Aufsicht pflegen.
Hätten sie Geld unterschlagen, wären die Strafen höher ausgefallen. Es ging aber bloß wieder um ein Menschenleben.
Versuchter Mord, Drogenhandel und nach Urteilsverkündung gehen alle nach Hause als ob nichts gewesen wäre.
Jeder weitere Kommentar von mir würde für mich mit Knast enden !!!
@Karen. Ich bin doch erschrocken darüber, was für Figuren Sie in die Pflege „stecken“ würden. Es zeigt einerseits wie schwer Pflege ist, dass Menschen auf den Gedanken kommen, dies als Strafe einzusetzen!!! Andererseits glaubt man hierzulande teilweise sogar bei Entscheidungsträgern, dass so quasi alles was zwei Hände hat, auf pflegebedürftige Menschen losgelassen werden kann.
Diese Verbrecherin kann nicht einmal Krokodile pflegen! Die soll Kohlen putzen gehen, aber ich glaube, innerlich hatten Sie es sicher so gemeint.