61-Jähriger Warener wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

5. September 2023

Während der Prozess gegen eine 48 Jahre alten Kargower wegen sexuellen Missbrauchs sowie schweren Missbrauchs von Kindern (WsM berichtete) weiterhin läuft, ist in der vergangenen Woche ein anderer Müritzer vom Landgericht Neubrandenburg wegen sexuellen Missbrauches verurteilt worden. Ein 61 Jahre alter Unternehmer aus Waren soll seine Stieftochter zwischen 2003 und 2007 in ingesamt 14 Fällen sexuell missbraucht haben. Andreas L. erhielt dafür eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das bestätigte der Neubrandenburger Gerichtssprecher Christian Weidlich auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“.

Wie der Sprecher weiter erklärte, gab es vor dem Prozess eine Verständigung zwischen dem Anwalt des Warener Angeklagten und dem Gericht, Staatsanwaltschaft sowie Nebenklage hätten zugestimmt. Der 61-Jährige gestand und ersparte so der inzwischen erwachsenen Betroffenen eine Aussage.

Der Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs in 6 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs in 8 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Vorab habe der Angeklagte ohne Mitwirkung des Gerichts zum Ausgleich zivilrechtlicher Ansprüche 10.000  Euro an die Geschädigte gezahlt.

Unterdessen geht der Prozess gegen den 48 Jahre alten Kargower Stephan R. in der kommenden Woche weiter. Ihm wird sexueller und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in mehr als 50 Fällen vorgeworfen. Die Fälle sollen sich im persönlichen Umfeld des Mannes, der bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe auch Schwimmkurse für Kinder gab, zugetragen haben.
Der Angeklagte hat bislang geschwiegen. Der Prozess begann Ende Juni, verzögerte sich aber immer wieder, weil Zeugenvernehmungen länger dauerten, Zeugen zu bestimmten Terminen nicht konnten oder weitere Zeugen gehört werden sollen (WsM berichtete). Zuletzt mussten vor einer Woche der noch minderjährige Sohn des Angeklagten und seine Ehefrau aussagen. Mit einem Urteil wird frühestens am 26. September gerechnet.


17 Antworten zu “61-Jähriger Warener wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt”

  1. MH sagt:

    Bewährungssrafe, ich werd nicht mehr,die Kinder sind ihr Leben lang gezeichnet,und das Geld,macht es auch nicht besser!Ach ja,ist ja ein Unternehmer, solche Leute haben in unserem Staat je Bewegungsfreiheit,einfach nur ekelhaft!

  2. Marga Beier sagt:

    Schwerer Sexueller Missbrauch und Bewährung ? Was sind das für Gesetze ? Ist nicht zu glauben und eine Klatsche für das Opfer.

  3. Stefan sagt:

    Ich lese in den sozialen Medien des Öfteren von Menschen die sich, teils massiv, über das Thema „Sexualpädagogik in der Kita“ aufregen.
    Drei Blicke in die Biografie reichen oft um zu zeigen, dass das die Selben sind die während Corona „aber unsere Kinder“ als Leitspruch für alles genutzt haben.

    Da ich weiß, dass auch hier zahlreiche Leser diese Ansicht vertreten, habe ich eine Frage:

    Was glauben Sie?
    Wird ein Kind, durch eine absolut kindgerechte und pädagogisch betreute, Annäherung an das Thema Sexualität, Körper und Grenzen

    A: absolut verstört
    B: auf den Geschmack gebracht
    oder C: für Taten, wie im Artikel beschrieben, sensibilisiert?

    Ein Kind, dass weiß was richtig und was falsch ist, was normal und was nicht sein sollte und dass das klar benennen kann, vielleicht sogar mit weniger Scharm – weil ja offen darüber gesprochen wird, was passiert ist, ist in jedem Fall ein Kind, dass sich und andere davor schützt Opfer zu werden.

    Tabuthemen schaffen Grauzonen in denen Monster leben, die wir alle definitiv nicht in der Nähe unserer Kinder sehen möchten.

    Ganz nebenbei ist eine Aufklärung mit Hilfe von Papas Sammlung an Hochglanzmagazinen, oder, heute wahrscheinlicher, dem Internet und den darin frei zur Verfügung stehenden Filmen, auch nicht empfehlenswert.
    Es wird ein völlig falsches Bild vermittelt, Erwartungshaltungen aufgebaut und teilweise misogyne Praktiken verharmlost.
    Ein gesundes Bild vom Thema Sexualität sieht anders aus.

  4. ABC sagt:

    Diejenigen die damals diese Gesetze so gestaltet haben, waren vielleicht irgendwie „befangen“? Man kann es nicht wissen. Früher in so abgelegenen Gebieten soll es nicht unüblich gewesen sein, mal über die eigene Tochter/Stieftochter….
    Eine Bewährungsstrafe, das ist doch ermutigend und ein Signal der Hoffnung. Nicht immer so kleinlich sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Kinder und Frauen in solchen Situationen plötzlich die Kräfte eines Mannes bekämen. Das würde manch schreckliche Situation wirklich schlagartig ändern und auch nachhaltig! Man würde wohl staunen, wie viele, auch solche Priester, schmerzverzerrt durch die Gemeinde schleichen würden.

    Eine Rechtsprechung wie in diesem Fall verursacht mir Brechreiz.

  5. Stefan sagt:

    @Netti
    Doch – wenn sie früh dafür sensibilisiert werden wissen sie das sehr genau.
    Einschüchterungen wird es immer geben und natürlich greifen diese eher wenn der Täter aus dem eigenen Umfeld kommt, aber die Zahl der Kinder, welche das Unrecht beim Namen nennen kann, steigt signifikant.

    Gesellschaftlichen Fortschritt erreicht man nicht durch Frustration und Gleichmut.
    Trauen sie den Kindern ruhig etwas zu.

    Das Strafmaß ist natürlich dennoch ein Witz.

  6. Djf sagt:

    Vorverurteilungen sind derzeit ja viel in unserem Alltag, egal welche Informationen man hat. Diverse Fälle zeigen uns speziell zu diesem Thema wie gämächtig die Waffe Kindesmissbrauch oder Gewalt gegenüber Frauen und Schutzbedürftigen ist, auch ohne Geständnis oder Überführung haben allein die Anschuldigungen viele zu Fall gebracht. Vermutlich aus diesem Grund benennen die Gerichte die Täter in der Öffentlichkeit nicht. Gleiches sollte man als Außenstehender auch nicht machen, schon gar nicht, wenn man seine Infos nur vom Hören Sagen her bezieht. Wer weiß denn schon wirklich was an dieser Sache dran ist, zumal wenn das mutmaßliche Opfer einem Taschengeld als Wiedergutmachung zugestimmt hat. Ich mag bei der ausgesprochenen Strafe bezweifeln, dass der Täter überführt wurde und vermute eher, dass man die Geschichte einfach aus der Welt schaffen wollte und so den leichteren Weg gewählt hat. Falls nicht ist dieses Rechtssystem weiter von Gerechtigkeit entfernt als gedacht.

  7. Netti sagt:

    @Stefan Natürlich ist Aufklärung wichtiger denn je, ABER unterschätzen Sie nicht die Manipulationsmacht der Täter gegenüber den Kindern. Sexualstraftäter „agieren“ am häufigsten im engsten Umfeld/Familienkreis. Sie sind zu diesem Thema ein Theoretiker… (nicht böse gemeint)

    Zur Berichterstattung anbei folgende Richtigstellung: Das Opfer musste aussagen, in der Gänze 3 mal, da vom Verurteilten Sexualstraftäter im Vorfeld ein Glaubwürdigkeitsgutachten verlangt wurde. Auch von der besagten Opferentschädigungszahlung (10.000 €) sind bisher lediglich 500 € an die Geschädigte geflossen.

  8. Möwe sagt:

    Andreas L. , wahrlich so was glaubt man nicht . Solche Leute müssten öffentlich auf dem Markt zur Schau gestellt werden. Wie kann man einem Kind so etwas antun .

  9. ABC sagt:

    @Möwe. Das ist es ja eben. Wie kann man nur? Genau das müsste man auch das Gericht fragen. Während nämlich die einen Leser in berechtigter Wut und Mitgefühl mit der Geschädigten radikale Maßnahmen erdenken, zweifeln andere Leser an der Wahrheit der Vorwürfe grundsätzlich (Djf). Denn was sind 2 Jahre Bewährung? Da kann er sich das nächste Kind schnappen, und bis dieses dann groß genug ist, um vor Gericht zu gehen, ist der Täter vielleicht schon aus Altersgründen im Jenseits. Ich frage mich, ob diese Farce von einem Urteil nicht eine Signalwirkung hat, die nicht gewollt sein kann. Eine Ohrfeige für das Opfer , ein hämisches Grinsen bei unentdeckten Tätern. Sie sollen eine knackige und teure Strafe verhängen, an der der Täter sehr lange zu kauen hat. Und wenn einer seine Strafe verbüßt hat, muss auch Schluss sein. Wer hierzulande einen Wolf abschießt, hat eine Strafe von 50.000 € zu befürchten. Das ist mal Schutz! Ein weibliches Kind, die eigene Stieftochter immer wieder sexuell zu missbrauchen, und ein Witz von einer Strafe. Wo ist da die Relation?? Hallo Gericht, wie kann man nur??

  10. Ron sagt:

    Eines an das Gericht. Sollte jemand meiner Tochter nur annähernd etwas antun oder antun wollen dann bekommt er mein rechtsverständnis zu spüren. Höchststrafe. Da können sich die Gerichte gleich mit angesprochen fühlen. Ihr habt immer Mitleid mit den Barbaren? Lasst doch eure Kinder in die erste Reihe spazieren. Wie sieht es denn aus? Übrigens die Strafe für die Selbstjustiz ist mir in dem Fall egal. Da bin ich längst weg. Aber die, die diesen schman verzapfen sind dann auch auf ewig gestraft. Genauso wie ihr die vermeintlichen Rechtssprecher.
    Es wird Zeit das ich mal etwas ändert!

  11. Ingolf sagt:

    Es ist auffällig, wer bei brisanten Themen plötzlich aus seinem Versteck auftaucht, irgendwelche Kommentare ablässt und noch dazu ganz schlau ist.

  12. Tim sagt:

    Kinder sind das höchste Gut! Wenn wir nicht mal in der Lage sind unsere Kinder zu schützen in dem wir knallharte Gesetze auf den Weg bringen dann ist alles verloren. Anscheinend will die Politik das so, komisch, zur Corona Zeit konnte man Ruck Zuck Gesetze durchdrücken.

    Drei Worte zu diesem Land: DEUTSCHLAND HAT FERTIG

  13. Diana sagt:

    Das ist ja wohl ein Witz 2 Jahre Bewährung.
    Was sind das für Gesetze, wenn jemand Steuerhinterziehung begeht muß ins Gefängnis und bei Kindesmissbrauch gibt es Bewährung????
    Dann können ja mehrere Täter weiter machen wenn es nur Bewährungstrafen.gibt.
    Wo ist da noch Gerechtigkeit??? Die armen Kinder haben einen Schaden fürs Leben und für mich sind die Täter auch keine Menschen.

  14. stille Leserin sagt:

    Ich bin grundsätzlich dafür, Menschen eine
    2. Chance zu geben.
    Aber:
    Wer sich an den schutzbedürftigsten und hilflosesten Wesen vergeht, die es gibt, ist einfach nur bösartig, böswillig und abartig!

    Ich wünsche Herrn L. für die Zukunft von Herzen, dass er nie mehr als DJ und Veranstaltungstechniker gebucht wird.
    Falls doch, sollten sich die potenziellen Besucher klar und deutlich diesem Monster gegenüber distanzieren und die Veranstaltungen nicht besuchen.

  15. Wolfgang Vogel sagt:

    Es gab eine eine Verständigung zwischen Anwalt und Gericht, die Staatsanwaltschaft Nebenklage haben zugestimmt.
    Ja gehts noch? Was ist das für eine Rechtsprechung? Kann der Richter noch ruhig schlafen bei so einem Richterspruch?
    U n m ö g l c h.