87-Jährige vergewaltigt: Haftstrafe für Täter aus Müritz-Region
Im Prozess um die Vergewaltigung einer 87 Jahre alten Frau hat das Landgericht Stralsund gestern einen 36 Jahre alten Mann aus der Müritz-Region verurteilt: Der Angeklagte soll für vier Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Außerdem soll er der Seniorin, die an anfänglicher Demenz leidet, die gestohlenen 1300 Euro ersetzen und ihr 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie Richter Kai Klingmüller festlegte. Das Urteil hat gute Chancen, auch rechtskräftig zu werden, denn dem Verfahren ging eine gemeinsame Absprache zwischen allen Parteien voraus.
Der Angeklagte, etwa 1,83 Meter groß und 135 Kilogramm schwer, ist in der Region Röbel aufgewachsen.
Schon früh bekam er Probleme im Elternhaus und in der Schule. Er kam schnell mit Alkohol und Drogen in Kontakt, schaffte nur die 7. Klasse und hat auch nie eine Berufsausbildung abgeschlossen. Neben der Müritz-Region waren München, Güstrow und Stralsund seine Wohnstationen.
Im Gegensatz zum Beruf hat seine kriminelle Karriere schon viele Einträge. Von 2003 bis 2022 kam er auf 20 Verstöße, die zum Teil mit Verfahrenseinstellungen bei Diebstählen, Bewährungsstrafen bei Körperverletzung, aber auch schon mit Haft geahndet wurden. Die meisten Fälle wurden am Amtsgericht in Waren verhandelt. Dazu gehört auch eine Bestrafungsaktion im Neustrelitzer Jugendgefängnis, wo ein Mitinsasse von fünf „Kumpels“ sexuell misshandelt wurde. Man habe ihn demütigen wollen, weil er seine Schulden nicht bezahlt habe, sagte der Angeklagte.
Im Sommer 2022 endete seine letzte Bewährung, im Oktober 2022 besuchte er einen „Kumpel“ in Stralsund. Dort ereignete sich der Übergriff auf die Rentnerin. Der Angeklagte legte am Mittwoch ein umfassendes Geständnis ab. Deshalb musste die Geschädigte, die inzwischen 88 Jahre alt ist, nicht selbst vor Gericht aussagen. Demnach war er im Oktober bei einem Bekannten, einem Nachbarn des Opfers, in dem Mehrfamilienhaus zu Besuch. Dort trafen sich mehrere Trinkfreudige, wie Zeugen erzählten. Dabei muss sich auch herumgesprochen haben, dass die damals 87-jährige Frau allein lebt und Geld im Haushalt hat.
Nachdem reichlich Alkohol getrunken wurde, klopfte der Angeklagte bei der Frau. Diese dachte, dass sei jemand Bekanntes aus dem Haus, denn Fremde hätten ja unten erst klingeln müssen. Der mehr als doppelt so schwere Mann schubste die Rentnerin ins Wohnzimmer. Er wolle eigentlich nur Geld, aber dann entkleidete er die Seniorin und missbrauchte sie. Obwohl sie ihn darauf hinwies, dass ja wohl eher jüngere Frauen etwas für ihn gewesen wären.
Mit dem Geld und einem Handy als Beute floh er. Die Missbrauchte rief eine Nachbarin zu Hilfe, die die Polizei holte. Zum Verhängnis wird dem 36-Jährigen, dass er schon am Vortag bei einer anderen 78 Jahre alten Frau im selben Aufgang geklingelt hatte und auch dort in die Wohnung wollte. Die taffe Frau drohte ihm aber mit der Polizei und mit einem Bekannten aus dem Haus – er lief weg. Diese Frau prägte sich aber sein Aussehen ein, was die Ermittler auf seine Spur brachte. Auch im Gericht erkannte die Unerschrockene den Täter wieder.
Ihre Mutter sei seit dem Vorfall von damals ängstlicher, sagte die Tochter als Zeugin vor Gericht. Den Missbrauch insgesamt habe sie aber recht gut verkraftet. „Meine Mutter ist hart im Nehmen“, sagte die Tochter.
Das Landgericht wies den Verurteilten auf dessen eigenen Wunsch zugleich in eine Entziehungsanstalt ein, damit er seine Alkohol- und Drogenprobleme endlich wirklich in den Griff bekommt. Der Mann hatte im Prozess mehrfach betont, dass ihm das Ganze sehr leid tue. Inwieweit das Prozesstaktik war, blieb unklar. Klar ist nur: Im Gefängnis hat der bullige Mann jetzt auch keinen leichten Stand. Solche Täter sind relativ weit unten in der Knast-Hierarchie, sagte ein Gutachter. So sei der 36-Jährige dort nun als „Omaschänder“ verschrien. Die Staatsanwältin drohte dem Verurteilten an, falls er nochmal straffällig werde, müsse er mit einer dauerhaften Einweisung in ein Haftkrankenhaus rechnen.
Diese Strafe ist ein WITZ!!! aber….typisch Deutsch! Wer sich an alten Menschen und Kindern vergreift, sollte für mindestens 20 J. weg gesperrt werden.
Ich hoffe, ihm fällt beim Duschen sehr oft die Seife runter!
das Urteil ist eine Schande. nur weil er alles zugegeben hat. bekommt er noch etwas geschenkt. für mich sollten sie mehr als 15 Jahre bekommen. und auch der Alkohol und die Drogen sind nicht Schuld.