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Abo statt Smartwatch – Untergeschobener Zeitungsabos

Bei der Verbraucherzentrale gehen vermehrt Beschwerden wegen untergeschobener Zeitungs- und Zeitschriftenabos ein. Die Abofirmen locken Verbraucher mit vermeintlichen Gewinnen. Auf Smartwatch, Bluetooth-Lautsprecher oder Einkaufsgutschein warten die Angerufenen meist vergebens. Die Kosten für das Abonnement werden hingegen zuverlässig in Rechnung gestellt. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen, die Verträge zu widerrufen oder anzufechten, und stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

„Wird ein Vertrag widerrufen oder angefochten, muss er rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass auch bereits geleistete Zahlungen zu erstatten sind“, erläutert Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Wichtig sei, dass das entsprechende Schreiben den richtigen Vertragspartner erreiche und der Eingang nachgewiesen werden könne.

Haben Verbraucher am Telefon in den Abo-Vertrag eingewilligt, können sie diesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der ersten Zeitschrift widerrufen. Wurde nicht deutlich und unmissverständlich über das Widerrufsrecht belehrt oder sind die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nicht erfüllt, kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang erklärt werden. Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, lässt sich der Vertrag noch innerhalb eines Jahres anfechten. „Die zwölf Monate beginnen ab dem Moment an zu laufen, an dem die Täuschung entdeckt wurde“, so Rehberg.

Bei den Anrufern handelt es sich um Abo-Vermittler, die Neukunden gewinnen wollen. Für den Abschluss der Abo-Verträge erhalten sie Provisionen. Die vermeintlichen Gewinne sind Mittel zum Zweck und sollen schneller zum Abschluss eines Vertrags führen. Telefonnummern und Adressen der Angerufenen stammen meist aus Telefonbüchern oder von Fake-Gewinnspielen im Internet, bei denen private Daten sorglos eingegeben wurden.

Weitere Informationen zum Thema und der kostenlose Musterbrief sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/zeitschriftenabo

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