Für alle, die am Sonntag nicht selbst in Wahlbüro gehen wollen oder können, sondern die Briefwahl-Möglichkeit nutzen: Es wird Zeit! Wahlbriefe, die der Wahlbehörde nicht am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, gelten als nicht abgegebene Stimmen. Daher empfiehlt MV-Landeswahlleiter Dr. Christian Boden: „Werfen Sie Ihren Wahlbrief für die Bundestagswahl in Mecklenburg-Vorpommern spätestens am Donnerstag, 19. Februar, in einen Briefkasten der Deutschen Post AG in Mecklenburg-Vorpommern ein. Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen. Die Abgabe des Wahlbriefs im Wahllokal ist nicht zulässig.“
Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man aber den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen.
Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder eben am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Für den rechtzeitigen Zugang bei der Wahlbehörde trägt allein die wahlberechtigte Person die Verantwortung.
Hier ein Musterwahlzettel:









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