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Kehrmaschinen in Waren bereits ab 4 Uhr morgens unterwegs

Nach dem Ende der langen Frost- und Schneeperiode hat der Stadtbauhof Waren den wöchentlichen Kehrplan im Stadtgebiet wieder angefangen und mit der regulären Straßen- und Gehwegreinigung begonnen. In den vergangenen Wochen wurden im Rahmen des Winterdienstes insgesamt rund 974 Tonnen Salz-Sand-Gemisch auf Straßen und Wegen im Stadtgebiet ausgebracht. Ein Großteil dieses Streumaterials muss nun wieder aufgenommen werden. Dafür sind Kehrmaschinen in allen Straßen unterwegs. Teilweise werden die Reinigungsarbeiten zusätzlich mit einem Walzenbesen an einem kleinen Lkw unterstützt, um insbesondere stärker belastete Bereiche gründlich zu säubern.

Die Reinigung erfolgt nach einem festgelegten Ablauf, sodass nicht alle Straßen und Gehwege gleichzeitig gekehrt werden können. Die Kehrmaschine ist – sofern es die Wetterbedingungen zulassen – täglich bereits ab 4 Uhr morgens im Einsatz.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger um Verständnis dafür, dass die Arbeiten einige Zeit in Anspruch nehmen und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch Anlieger gemäß Satzung zur Reinigung verpflichtet sind. Gerade nach dem Winter sei es wichtig, dass Streusand, Laub und sonstige Verschmutzungen beseitigt werden.

@Stadt Waren (Müritz)

3 Kommentare zu „Kehrmaschinen in Waren bereits ab 4 Uhr morgens unterwegs“

  1. Ja , Sauberkeit von Stadt und Land heisst ein gutes Lebensgefühl, ein herzlich Willkommen und Angenehmes für die Augen.
    Leider sieht das nicht jeder so und entsorgt seinen Müll am Straßenrand. Ganz schlimm sieht es zwischen Luisenhof und Sophienhof Richtung Neu Garz am Feldrand aus , wo an einer Stelle extrem viel liegt .
    Da kommt nicht nur Unverständnis sondern auch Wut auf .
    Was hindert die Leute im Auto eine Mülltüte mitzunehmen ?

  2. Es ist zwar Ehrenswert den Scmutz des vergangenen Winters zu beseitigen, aber nach der
    32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) ist es in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr verboten. Mit Ausnahme der Durchführung des Winterdienstes. Das ist es aber nicht.
    Nun Kann der Betrieb oder die Stadtvertreter beschließen was sie wollen, es handelt sich um eine Bundesgesetz und dies steht in der Rangfolge über den Beschlüssen der Stadt waren.
    Gibt es dennoch eine Ausnahmegenehmigung?

  3. Am Stadthafen sollte man nicht nur eine Spur kehren.Daneben gehört auch dazu.Zum Thema Sperrmüll, siehe sich nur einer den Haufen am Altstadtcenter am Bachplatz an. Er liegt seit letztem Jahr und wird immer größer.Keiner ist zuständig.Und das in einer Kurstadt. Was denkt man da als Gast.

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