Lange Schlangen gestern vor dem Warener Bürgerhaus. Die vielen Mädchen und Jungen hatten aber keinen neuen Kinofilm im Sinn, sondern wollten sich ein ganz besondere Aufführung anschauen.
„Trau Dich!“ ist eine bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauch. In einem interaktiven Theaterstück wurde den Schüler aufgezeigt, wie sie Grenzüberschreitungen erkennen und eine klare Sprache für die Vorgänge finden.
Durch das Theaterstück sollen sie ermutigt werden, über diese Vorfälle zu sprechen. Genauso wichtig ist, dass Erwachsene lernen, Kindern zuzuhören, sie ernst zu nehmen und dann besonnen zu handeln.
Die Initiative richtet sich mit ihren Materialien und Aktionen nicht nur an Grundschulkinder im Alter von acht bis zwölf Jahren. „Trau dich!“ wendet sich auch an Erwachsene im Umfeld von Kindern und stärkt das Netzwerk der Fachleute, die helfen, wenn Kinder von Missbrauch betroffen sind .
Über das Theaterstück fand ein direkter Austausch mit den Mädchen und Jungen statt. Das Theaterstück bezieht die Kinder aktiv mit ein, motiviert sie, ihre Gefühle ernst zu nehmen, über Übergriffe zu sprechen, und ermutigt sie, sich jemandem anzuvertrauen.
Die Organisatoren und Lehrer waren sich einig: „Das muss wiederholt werden!“
Wirklich eine ganz tolle Aktion, die sehr viel Anerkennung verdient und hoffentlich genug Aufmerksamkeit und Gehöhr findet.
Prävention ist wichtig und wichtiger denn je, um Missbrauchsfälle gar nicht erst entstehen zu lassen, da Täter oft nichteinmal bestraft werden.
Was ich nicht begreife und trotzdem traurige Realität ist…….
– Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird bislang nach deutschem Recht (§ 176 StGB) wie ein „Vergehen“ behandelt, da die Mindeststrafe hierfür bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. Das heißt, vor dem Gesetz handelt es sich nicht um ein Verbrechen!
Abgesehen von der mangelnden Anerkennung des menschlichen Leids im Falle eines Kindesmissbrauchs, bedeutet die Einstufung als Vergehen, dass etliche Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt werden.
Der Beschuldigte muss zum Beispiel eine Geldstrafe zahlen und geht straffrei aus. Der Täter gilt somit weiterhin als nicht vorbestraft.
Beispiele, gerade auch aus den letzeten Tagen und Wochen, gibt es genug….leider.