Foltertod in Alt Rehse: Angeklagter ist auf freiem Fuß

14. Februar 2019

Die Einwohner von Alt Rehse müssen nun wieder damit rechnen, Axel Ingo G. zu begegnen. Das Landgericht Neubrandenburg hat den Haftbefehl gegen den 53 Jahre alten Mann aus Alt Rehse aufgehoben. Damit kann sich der Mann, gegen den gerade die dritte Auflage seines Prozesses begann, wieder frei bewegen, muss aber zu den Verhandlungen erscheinen.
Das hat heute auch schon gut geklappt. G. betrat gut eine Stunde vor dem Beginn mit seinem Anwalt das Gericht. Er war locker zivil gekleidet und trug einen geflochtenen Korb mit seinen Unterlagen. Oben am Verhandlungssaal 10 leuchtete das Schild „Nicht-öffentliche Sitzung“

Das soll noch mindestens 25 weitere Verhandlungstage so gehen. Bis zum 4. Juni hat Richter Henning Kolf bisher Verhandlungen geplant. In dem Prozess soll – unter anderem mit Einwoihnern aus dem Dorf – möglichst detailliert beleuchtet werden, in welchem psychischen Zustand sich der 53-Jährige vor etwa drei Jahren befand.

Damals sorgte der Mann immer wieder für Aufsehen im Ort. Mehrfach mussten Polizisten kommen, weil es Ruhestörungen gab. Ausgangspunkt: Die alte Gaststätte, in der G. damals lebte, zuletzt mit der 32 Jahre alten Sarah H..

Beim letzten Einsatz im Frühsommer fanden die Polizisten nicht nur den lauten Hausbesitzer, sondern auch eine zum Teil bereits verweste Leiche. Die Tote war in Decken gewickelt, auf eine Sackkarre geschnallt und soll etwa zwei Monate vorher gestorben sein.

Untersuchungen ergaben später, dass es sich um die 32-Jährige aus Rheinland-Pfalz handelte, die durch eine Kuppelshow bei Sat.1 bekannt geworden war. Sie soll verhungert und verdurstet sein, was der Angeklagte im ersten Prozess auch bedauert hatte.

Für ihren Tod wurde G. 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt, er soll „vermindert schuldfähig“ gewesen sein. Der Bundesgerichtshof hob aufgrund einer Revision seines Anwaltes das Urteil aber auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Nun wird geprüft, ob der Mann damals so krank war, dass er die Konsequenzen seines Handelns nicht überblicken konnte.

Sollte das der Fall sein, könnte er sogar freigesprochen werden. Wenn noch immer eine Gefahr von ihm ausgehen würde, müsste er befürchten, dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht zu werden. Danach sieht es derzeit nicht aus – wenn man die Aufhebung des Haftbefehls mangels Fluchtgefahr, wie es hieß, betrachtet. Von den bisher verurteilten 60 Monaten Haft – die aber nicht rechtskräftig wurden – hat er in U-Haft bereits 31 Monate „abgesessen.“  Sollte er freigesprochen werden, hätte er Anspruch auf Haftentschädigung.

Bisher ist der 4. Juni der letzte, geplante Prozesstag – das Urteil soll öffentlich verkündet werden. Damit der Prozess nicht vorher wieder platzt, soll es keine Informationen vorher geben.


2 Antworten zu “Foltertod in Alt Rehse: Angeklagter ist auf freiem Fuß”

  1. WRN sagt:

    Anspruch auf Haftentschädigung!? Da fällt einen nichts mehr zu ein.