Amtsgericht: Warener wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Ein 59 Jahre alter Warener ist in dieser Woche am Amtsgericht in Waren wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann – selbst Vater von zwei Mädchen – ist in Waren kein Unbekannter. Er hat den Fanfarenzug in Waren vor vier Jahren mitgegründet und war zudem längere Zeit stellvertretender Leiter dieses Ensembles, in dem viele Kinder mitgewirkt haben.
Bereits im Frühjahr 2016 stand Udo R. vor Gericht. Damals waren Ermittler des Bundeskriminalamtes im Zusammenhang mit der so genannten Affäre des SPD-Bundespolitikers Edathy auf ihn und kinderpornografische Schriften auf seinem Computer aufmerksam geworden (WsM berichtete).
Während der Warener damals mit sechs Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, davongekommen ist, will ihn die zuständige Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke jetzt insgesamt für drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis schicken. Insgesamt deshalb, weil zwei verschiedene Strafen ausgesprochen wurden.
So liegen sieben jetzt verhandelte Fälle sexuellen Missbrauchs vor der ersten Verurteilung und ein Fall von sexuellem Missbrauch nach dem damaligen Urteil. Hinzu kommen weitere Fälle von Beschaffung kinderpornografischer Schriften nach dem ersten Urteil. Für die Fälle vor dem ersten Urteil hat Udo R. in dieser Woche eine Freiheitsstrafe von 2,3 Jahren bekommen, für die späteren Fälle noch einmal 1 Jahr und 4 Monate, also ingesamt 3 Jahre und 7 Monate Gefängnis.
Die beiden Mädchen, um die es geht und die hinter verschlossenen Türen auch detailliert aussagen mussten, waren zum Zeitpunkt der Taten acht und neun Jahre alt. Der sexuelle Missbrauch soll in den Jahren 2011 bis 2017 stattgefunden haben.
Vor zweieinhalb Jahren ging es um etwa 20 Foto- und Videoaufnahmen von jungen Mädchen, die sich im Internet entweder aufreizend nackt zur Schau stellten oder sich sogar selbst sexuell manipulierten und dabei gefilmt wurden. Diese Bilder hatte der 59-Jährige auf seinem Rechner.
Der Mann hatte seinerzeit ein Geständnis abgelegt. Der Internet-Fall kam durch Ermittlungen des Bundeskriminalamtes ans Licht, ähnlich wie in ähnlich gelagerten Fällen wie beim damals zurücketretenen SPD-Politiker Edathy. Die Bundesbehörde informierte die örtliche Polizei, die zur Durchsuchung nach Waren kam. In der Wohnung des Verurteilten wurden dann die Datenträger mit den einschlägigen Aufnahmen gefunden. Darauf waren junge Mädchen unter 14 Jahren zu sehen, die sich auch selbst sexuell befriedigten – was als „Posing“ bezeichnet wird – oder beim Geschlechtsverkehr mit einem Jungen oder Erwachsenen.
Als Motiv gab der Angeklagte vor Gericht seinerzeit an, er habe auf diese Weise seine Kinder vor „Straftaten solcher Art“ schützen wollen. Das nahm der Richter ihm aber nicht als Begründung ab.
Der Fanfarenzug Waren, den Udo R. vor vier Jahren mit einer Partnerin gründet und geleitet hat und der auch bei zahlreichen Veranstaltungen in Waren für viel Stimmung sorgte, befindet sich nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ inzwischen in Auflösung.
Das in dieser Woche gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.