Angehörige werfen Warens Friedhofsverwaltung Grabschändung vor
Entsetzen in diesen Tagen auf dem Warener Friedhof: Die Friedhofsverwaltung der Stadt hat ihre Androhung wahr gemacht und von den so genannten Urnen-Partnergräbern unter anderem Blumenschalen, Vasen, Herzchen, Engel und Kerzen weggeräumt. Einzig und alleine, um mähen zu können. „Wir sind Müritzer“ berichtete unlängst, dass die Friedhofsverwaltung auf einem eher liederlich beschriebenen Zettel und in einer wenig pietätvollen Art und Weise angekündigt hatte, durchzugreifen, weil diese Dinge beim Mähen im Weg stehen würden. Auf WsM-Nachfrage berief man sich auf die Friedhofssatzung. Doch darin ist dazu gar nichts zu finden. „Hätten man uns das vordem gesagt, hätten wir ein anderes Grab gewählt“, so ein Leser von „Wir sind Müritzer“. Auch Tränen sind bei Angehörigen in dieser Woche geflossen, als sie zu den Gräbern ihrer verstorbenen Angehörigen kamen und lieb gewonnene Erinnerungsstücke sowie Blumen fehlten.
Vor kurzem hatte die Friedhofsverwaltung auf DIN-A4-Blättern auf Verbote, die Urnen-Partnergräber betreffen, aufmerksam gemacht. Schon die Art und Weise, wie die „Hinweise“ präsentiert werden, stieß sauer auf – hier und da fett gedruckte Schrift, dann mal wieder aggressiv unterstrichen und an anderer Stelle sogar rot. Als noch schlimmer empfanden einige Warener, die an diesen Stellen ihrer Angehöriger gedenken, den Inhalt. Denn sie halten die Hinweise, oder besser Anweisungen und Verbote, für völlig überzogen und dem Ort nicht angemessen. Die Stadtverwaltung sieht sich allerdings im Recht und beruft sich auf die Friedhofssatzung. Doch die auf den Zetteln vermerkten Punkte finden sich in dieser Satzung gar nicht.
So erklären die Verantwortlichen des Friedhofs – eine Unterschrift tragen die Blätter nicht – dass für die Pflege der Partner-Urnengräber ausschließlich die Friedhofsverwaltung zuständig ist. Man dürfe sie weder bepflanzen, keine Blumenschalen, Vasen aus Glas aufstellen. Nicht mal harken oder pflegen darf man. Auch Fotos, Figuren wie Engel oder Kerzen seien nicht erlaubt, sondern lediglich zwei Steckvasen. Wer sich nicht dran halte, müsse damit leben, dass die Friedhofsverwaltung solche Dinge ohne Ankündigung entfernt.
Auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“ erklärte die Stadtverwaltung: „Bei den Urnenpartnergräbern handelt es sich um pflegefreie Gräber. Das bedeutet, dass die Pflege der Gräber durch die Friedhofsverwaltung bzw. in deren Auftrag erfolgt. Bzgl. der angemahnten Verfahrensweise möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung die jeweiligen Nutzungsberechtigten mehrmals auf die Art der Pflege hingewiesen hat. Da die Hinweise jedoch von den jeweiligen Nutzungsberechtigten offensichtlich nicht ernst genommen bzw. ignoriert werden, wurden zuletzt entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, damit die Rasenpflege ungehindert erfolgen kann“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Durch die Aufstellung von Blumenschalen, Figuren etc. würden die Rasenpflege und Freischneidearbeiten erheblich behindert und das führe zu einem hohen Mehraufwand durch die Pflegefirma.
In der Anlage 1 zur Friedhofssatzung seien, so die Stadt, unter anderem zusätzliche Gestaltungsvorschriften für Rasenreihengräber geregelt. Dort stehe, dass die Pflege der Friedhofsverwaltung obliege. Das gelte auch für den anonymen Urnenplatz. Auch dort stelle man laut Stadt zahlreiche Verstöße gegen die Friedhofssatzung fest.
Soweit die Stadt. Wir haben in die Friedhofssatzung geschaut, und in die genannte Anlage. Dort ist vermerkt, dass bei Rasenreihengräbern die Friedhofsverwaltung für die Pflege zuständig ist. Soweit, so gut. Allerdings steht dort nichts vom Verbot von Pflanzschalen, Kerzen, Engeln oder Fotos der Verstorbenen. Angehörige berichten gegenüber „Wir sind Müritzer“ dass Ihnen diese Verbote vor dem Kauf der betreffenden Gräber auch nicht mitgeteilt wurden.
Um so größer der Schreck in dieser Woche. „Meine Mutter war sehr, sehr traurig und hat mir unter Tränen berichtet, dass unser Herz und die Kerze fehlen und wohl von den Friedhofsleuten lieblos irgendwo an Bäumen abgestellt wurden. Ich nenne das Grabschändung“, so ein Warener gegenüber „Wir sind Müritzer.“
Einige Angehörige wollen jetzt um einen Termin mit Bürgermeister Norbert Möller (SPD) bitten. Sie werfen der Stadt nicht nur Verstoß gegen die Friedhofsruhe und Grabschändung vor, sondern vor allem Empathielosigkeit, fehlendes Einfühlungsvermögen und eine Verwaltungspolitik, die nichts mit Bürgernähe zu tun habe.
Fotos oben: So sah das Grab vor wenigen Tagen aus (links), auf dem Bild rechts daneben ist zu sehen, wie es heute aussieht: Herz, Blumenschale und Kerze wurden von der Friedhofsverwaltung entfernt.
Foto im Text: Mit diesem Schreiben kündigte die Friedhofsverwaltung ihre drastische Maßnahme an.
Foto unten: Irgendwo an Bäumen wurden die entfernten Gegenstände von der Verwaltung platziert.
Sich in andere hineinzuversetzten, mitfühlen und zu Verstehen, was andere Denken, ist nicht das Ding der Mitarbeiter,einschließlich der Verantwortlichen. Sie wären in einem Steinbruch besser aufgehoben. Dazu kommt noch, dass sie sich auf eine Satzung beruft,die deratige Verbote nicht enthällt. Hier hat die Verwaltung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wiederholt nicht gemacht.
Die Friedhofsverwaltung verstößt damit selbst gegen die Friedhofssatzung und ihr Handeln ist damit rechtswidrig.
Aus der letzten Berichterstattung ist zumindest ein kleiner „Lerneffekt“ hängen geblieben. Sie haben die angeblich verbotenen Gegenstände nicht mehr entsorgt,sondern an einer anderen sichtbaren Stelle abgelegt.
Der Bürgermeister sollte die Angelegenheit zur Chefsache machen und schnellstmöglich die sogenannte“Kuh“ vom Eis holen.
auch ich bin betroffen von dieser neuen Regelung und war tief bestürzt und entsetzt, als ich das Foto meiner Mutter in einer Müllecke zwischen all den entsorgten Blumen, Herzen und Erinnerunsgegenständen sah.
Ich frage mich, ob die Friedhofsverwaltung keine anderen Sorgen hat, als den Menschen vorzuschreiben, wie sie ihre Trauer bewältigen sollen. Selbst das Aufstellen einer Kerze ist untersagt.
Dieses Verhalten ist keinesfalls einfühlsam, sondern respektlos und frech!!!
Ich kann beiden Kommentatoren nur zustimmen, leider… Die Gräber sind nun beräumt und alles steht irgendwo an den Seiten herum…Das sieht natürlich sehr viel schöner aus…Montagabend konnte ich mir selbst ein Bild davon machen…da fehlen einem irgendwie die Worte…
Und man fragt sich langsam…was ist passiert in Waren? Ich persönlich habe so etwas noch von keinem anderen Friedhof in der näheren Umgebung gehört…
Schade und wirklich respektlos…
Das das Hinweisschild nicht gerade freundlich geschrieben ist, steht außer Frage. Aber warum machen die Nutzer weiter obwohl sie direkt auch Briefe erhalten haben? Die Art so Verordnungen zu lesen verstehe ich auch nicht. Es steht in der Verordnung wer sich um diese Art Grab kümmert. Das ist gesunder Menschenverstand was sich daraus ergibt.. falls jemand es nach Beratung diese Art Grab dennoch wählt, nach zusätzlichen Briefen und Hinweissschildern immer selbst weiter pflegt, will es wohl nicht einsehen. Nochmal.. nett finde ich es auch nicht, aber sehe außer der Art keinen Fehler der Verwaltung. Der Autor sollte vllt nochmal prüfen ob in Gesetzestexten/ Verordnungen tatsächlich jeder einzelnen Punkt was nicht erlaubt ist aufgeführt werden muss.
Das ist so nicht ganz richtig. In der entsprechenden Satzung ist über die „Verbote“ nichts zu finden. Außerdem haben uns mehrere Angehörige bestätigt, dass Ihnen das bei der Grabauswahl so nicht mitgeteilt wurde. Und Sie haben Recht – über die Art und Weise des Umgang mit den Angehörigen muss man nicht viel sagen. Die Friedhofsverwaltung gehört zur Stadtverwaltung, offenbar hat man da aber nicht auf den pietätlosen Umgang reagiert.
Zum Glück ist das nicht passiert mit Gräbern von Verstorbenen die anderen Nationalitäten und/oder anderen Religionen angehörten. Da wäre das Echo zu Recht wohl gleich von internationaler Ebene gekommen.
Zum Glück ist das nicht z.B. in Berlin passiert. Die Menschen dort sind nämlich nicht so sanftmütig wie die hiesigen und lassen sich nicht jeden Schwachsinn gefallen.
Es gibt sogar Tiere, die auf ihren Wanderungen immer wieder die Knochen ihrer Verstorbenen besuchen, TIERE!
Wenn die beauftragte Firma zu ungeeignet oder zu bequem ist, den „Rasen“ drumherum zu mähen, wie es jeder Kleingärtner hervorragend vormachen könnte, dann muss eine andere Firma genommen werden.
Mir scheint fast, ein solch rigides Verhalten passt in ein anderes Zeitalter der deutschen Geschichte. Es ist der Verwaltung einer Stadt wie Waren (Müritz) in höchstem Maße unangemessen und beschämend.
Wenn dieses Problem mich betreffen würde, würde ich Möglichkeiten ausloten, die Stadt Waren zu verklagen. Sie verletzt die Ehre und die Würde von Verstorbenen und Trauernden gleichermaßen. Trauer kann hammerhart sein, das Schwerste überhaupt im Leben und ist notwendig, um überhaupt weiterleben zu können nach so einem Verlust! Ein solcher Umgang geht gar nicht. Die dort liegen, waren MENSCHEN, Bürger unserer Stadt. Menschen sind es, die in tiefster Trauer sich an dem kleinen Stück Erdboden, wo ihre Lieben liegen, innerlich festhalten. Dieses Vorgehen ist unfassbar.
Übrigens sind doch auch Wahlen, liebe Mitmenschen. Wer so gegen die eigenen Bürger agiert, kann nicht damit rechnen dass seine Partei gewählt wird, das wäre ja noch schöner.
#Heile#
Der Vorteil einer Demokratie besteht ja gerade darin, dass der Bürger- hier die Hinterbliebenen- alles das tun können, was nicht verboten ist. Und es ist ja nicht verboten, dass zu tun,was die Hinterbliebenen gemacht haben um ihre Trauer zu bewältigen.
Dafür gibt es eine Friedhofssatzung wo geregelt ist was alles verboten, aber auch was alles erleubt ist.Nämlich dass, was nicht verboten ist.
Da ändert auch nichts daran, dass Briefe geschrieben wurden. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Hinterbliebenen aufgefordert, ein darartiges Verhalten zu unterlassen? Die Freidhofssatzung jedenfalls gibt es nicht her.
Ein weiterer Vorteil einer Demokratie ist es, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. So steht es im Grundgesetzt. Art. 20, Abs. 3 GG / Grundgesetz)
Noch ein weiterer Vorteil ist, dass die Verwaltung nicht gegen Gesetze verstoßen darf.
Nun ist die Friedhofssatzung kein Gesetz im bekannten Sinne, steht dem aber gleich. Als eine von der Gemeinde (Stadt Waren) erlassenen Rechtsnorm.
Das bedeutet, dass auch die Freidhofsverwaltung an diese Rechtsnorm gebunden ist. Insofern sind die ,an den Hinterbliebenen gerichtete Briefe ein untauglicher Versuch der Friedhofssatzung Geltung zu verschaffen.
Die Hinterbliebenen müssen dies nicht befolgen.
Ich find ja das gerade bei den Reihengräber, wo alles enger steht, dass es teilweise unmöglich aussah. Ruhe und Frieden strahlte da nicht aus. Sah eher knallen Bunt und Wirr aus als wäre man auf dem CSD in Köln oder auf ein Rummel. Ist wohl Geschmackssache, meins ist dieses übertriebene Schmücken wo alles dicht an dicht steht nicht. Eher normale Blumen finde ich gut. Aber sind vielleicht andere Zeiten andere Geschmäcker heutzutage.
In der“ Friedhofssatzung“ (die „Lesefassung“ steht im Internet – die der „Friedhofs g e b ü h r e n s a t z u n g“ für Waren ebenfalls)
sind die Arten von Grabstätten,
unter denen man in Waren wählen kann, aufgeführt,
u.a. auch
> R a s e n r e i h e n g r a b s t ä t t e n für 2 Urnen( Partnergrab)
In den § 17, § 22 – § 24
stehen Gestaltungsvorschriften für die Arten der Grabstätten !
Insgesamt sind die Ausführungen in der Friedhofssatzung aber „amtlich“ formuliert, sodass diese von Nutzern des Friedhofgeländes wohl auch sehr p e r s ö n l i c h ausgelegt werden können? Wird man denn v o r Abschluss der Verträge für diese besondere Grabstätten-Art „R a s e n r e i h e n g r a b s t ä t t e“ über die Punkte, die nun in dem auf dem Friedhof ausgehängten „MerkBlatt “ ziemlich unmissverständlich dargelegt wurden, nicht besonders informiert ?
daß zusätzliche Deko stört, mag sein, aber die Vasenanzahl zu begrenzen, Kunstblumen zu verbieten, die heute oft von richtigen nicht zu unterscheiden sind und wenn es keine Pflanzschalen mehr geben soll, eine Möglichkeit sind für weiter entfernte Angehörige…unmöglich! echte Blumen halten nur ein paar Tage und sehen dann vergammelt aus, wie das Grab geschmückt wird, ist Sache der Angehörigen egal ob in der Vase, Distel oder Rose steckt, echt oder unecht. genauso wenn eine Solarlampe im Weihnachtsstrauß steckt. wenn Waren seelenlose Gräber will, sollten sie unbedingt noch den Stein und die Beschriftung vorschreiben. da hätte man doch besser Betonfächer bauen können, da paßt mehr auf einen Platz und nix ist da außer Beton und Grabstein. ich bin auch betroffen und wurde nicht informiert. ist es überhaupt rechtens, sich an fremden Eigentum zu vergreifen???bei mir betrifft es nur einen kl.Pflanzkasten, der länger hält als schnittblumen, denn auch ich lebe nicht in Waren und bin daher nicht so oft auf dem Friedhof. der Umgang mit den Bürgern, die nicht durch Geld alle Rechte bekommen, ist schon bedenklich, ja es wird Zeit, daß ein tatenloser Möller endlich geht und einige andere mit. also Augen auf bei der Wahl!!!