Angeklagter im Fall Joel sitzt wieder im Gefängnis
Der inzwischen 15 Jahre alte Angeklagte, der im September vergangenen Jahres den sechsjährigen Joel in Pragstorf getötet haben soll, sitzt wieder in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Rostock hat den Haftbefehl gegen ihn wieder in Kraft gesetzt. Nach dem zweiten Prozesstag hatte die Kammer des Neubrandenburger Landgerichtes den Jugendlichen aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sie keine Wiederholungsgefahr mehr gesehen habe. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Beschwerde ein.
Der Rostocker Senat hat den Haftgrund einer besonders schweren Straftat (Totschlag) in Verbindung mit der Annahme einer nicht auszuschließenden Wiederholungsgefahr angenommen. Gewichtige Gründe, die gegen die Annahme der Wiederholungsgefahr sprechen könnten, ergäben sich aus Sicht des Senats nicht. Vielmehr spreche der mutmaßliche Tatablauf, für den ein dringender Verdacht bestehe, für die Gefahr der Begehung weiterer ähnlicher Taten.
Der Vollzug der Untersuchungshaft stelle sich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe und der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft auch nicht als unverhältnismäßig dar.
Der Haftbefehl ist am gestrigen Nachmittag bereits vollstreckt worden. Der Angeklagte befindet sich aktuell wieder in Untersuchungshaft.