
Der Rostocker Senat hat den Haftgrund einer besonders schweren Straftat (Totschlag) in Verbindung mit der Annahme einer nicht auszuschließenden Wiederholungsgefahr angenommen. Gewichtige Gründe, die gegen die Annahme der Wiederholungsgefahr sprechen könnten, ergäben sich aus Sicht des Senats nicht. Vielmehr spreche der mutmaßliche Tatablauf, für den ein dringender Verdacht bestehe, für die Gefahr der Begehung weiterer ähnlicher Taten.
Der Vollzug der Untersuchungshaft stelle sich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe und der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft auch nicht als unverhältnismäßig dar.
Der Haftbefehl ist am gestrigen Nachmittag bereits vollstreckt worden. Der Angeklagte befindet sich aktuell wieder in Untersuchungshaft.







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