Anträge zur Förderung von Tierheimen ab sofort bis zum 28. Februar stellen  

27. Januar 2018

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt stellt für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 300.000 Euro für bauliche Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung. „Damit unterstützen wir die vielen Ehrenamtler, die sich rund um die Uhr und mit sehr viel Engagement und Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, unterstreicht Landwirtschaftsminister Till Backhaus.
Ab sofort bis zum 28. Februar 2018 können Anträge zur Förderung von Einrichtungen, die herrenlose Tiere, Fundtiere, behördlich beschlagnahmte Tiere oder kranke, verletzt aufgefundene oder aus anderen Grund hilflose Tiere aufnehmen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Neben den gemeinnützigen Trägern sind auch Privatpersonen oder andere Unterbringungsstätten, etwa solche, die Verträge mit Kommunen geschlossen haben, ebenso zur Antragsstellung aufgefordert. Gemeinnützige Einrichtungen werden jedoch vorrangig für eine Förderung berücksichtigt.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Was wird gefördert?

Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen; Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität; Verbesserung Ausgestaltung Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: http://www.lfi-mv.de/foerderungen/tierheime/index.html

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses grundsätzlich bis 50 Prozent der förderfähigen Investitionen. Dabei wird von einer entsprechenden kommunalen Beteiligung ausgegangen.
Sofern bei der Kommune, in der die Einrichtung gelegen ist, die dauernde Leistungsfähigkeit eingeschränkt oder gefährdet ist, kann der Fördersatz auf maximal 70 Prozent erhöht werden. Ist die Leistungsfähigkeit weggefallen ist, kann der Fördersatz auf maximal 90 Prozent erhöht werden.
Maßgeblich ist die Einordnung nach dem rechnergestützten Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen, die das Landesförderinstitut nach Antragstellung ermittelt.

 


Eine Antwort zu “Anträge zur Förderung von Tierheimen ab sofort bis zum 28. Februar stellen  ”

  1. Schulz sagt:

    Es ist noch ein Wunder das das Ministerium für Umwelt & Landwirtschaft Schwerin für Tierheime Unterstützung ( Geld) zu Verfügung stellt! Finde es Prima solche Aktion, da wird sicher einer oder der andere sich sicher freuen von den Tierheimen..
    Denn nötig tut es schon, da ich selber als ehrenamtlicher Tierschützer mir schon andere Tierheime angesehen habe & dort feststellen musste das doch viele Tierheime noch sehr wohl trinkend Geld – Unterstützung brauchen..
    Beispiele: Tierheim – Neustrelitz, Tierheim Gnadenhof Sadelkow, Tierheim Schlaake usw..