Schüler, die nach der Schule beabsichtigen, eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. die bereits eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, Neu- bzw. Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2024/2025 beim Amt für Ausbildungsförderung abzufordern. BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden. Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des/der Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben. Fortzubildende, die z.B. einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG = „Meister-BAföG“) beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises zuständig, in dessen Bezirk der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.
Unter den Rufnummern 0395 / 570 87 5673 und 0395 / 570 87 2339 erreichen Sie die entsprechenden Mitarbeiterinnen des Landkreises.
Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten www.bafoeg.de und www.aufstiegs-bafoeg.de.
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