Auch MV will Änderung des Transplantationsgesetzes

29. Mai 2024

Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller eines Gesetzesentwurfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes wird. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Länder am 14. Juni eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. „Wir wollen damit einen erneuten Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz nehmen“, begründete Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung. „Das wäre ein Paradigmenwechsel und eine große Chance, um mehr potentielle Organspender gewinnen zu können“, so die Ministerin. 

Drese verdeutlichte, dass das am 1. März 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bisher keine signifikanten Verbesserungen erbracht habe. Ziel des Gesetzes war es, die stets widerrufbare persönliche Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

„In Deutschland gibt es aber weiterhin einen signifikanten Organmangel. Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, versterben während der Wartezeit. Organspenden retten Menschenleben“, betonte Drese.

Die Landesregierung will gemeinsam mit anderen Bundesländern mit dem Gesetzentwurf für die Einführung der Widerspruchslösung eine Diskussion in der Bevölkerung, Politik und Fachöffentlichkeit anstoßen. „Umfragen zeigen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung dafür groß ist“, sagte die Ministerin.

Drese: „Mit der Einführung der Widerspruchslösung würde die Organspende zum Normalfall. Die Entscheidung bliebe jedoch nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

In der Praxis würde es nach Ansicht von Drese zu einer anderen psychologischen Ausgangssituation beim Gespräch der behandelnden Ärzte beziehungsweise Transplantationsbeauftragten mit den Angehörigen führen, da diese davon entlastet würden, in einer Ausnahmesituation eine Entscheidung für die sterbende Person zu treffen. Praktisch alle europäischen Länder mit hohem Spendeaufkommen haben als Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.

Mit dem Kabinettsbeschluss setzet die Landesregierung ein deutliches Zeichen für die Organspende und ein gemeinsames Vorgehen der Länder.

Hintergrund: In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender zu Lebzeiten eingewilligt oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspender.


3 Antworten zu “Auch MV will Änderung des Transplantationsgesetzes”

  1. Johannes walter sagt:

    Bei der Widerspruchslösung wird der Bürger automatisch zum Organspender werden, es sei denn er zeigt sein Veto bei einer zentralen Stelle an.
    Im allgemeinen Sprachgebrauch des Transplantationsgesetztes wir der Hirntod eines Menschen mit dem Wort Tod gleichbedeutend bezeichnet.
    Die Organe von einem Toten, also eines Verstorbenen, sind für Transplantationen jedoch nicht geeignet. Auch wenn ein Hirntoter keine Lebenserwartung mehr besitzt, weil sein Körper nur noch mit Hilfe medizinischer Technik am Leben erhalten wird, so ist sein Körper dennoch lebendig. Das Herz pumpt das Blut durch die Adern, versorgt alle Organe und Gewebe.- Der Körper ist lebenswarm. Selbst das periphere Nervensystem reagiert noch auf äußere Einwirkungen.
    So richtig Tod ist ein Hirntoter also nicht! Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass viele potentielle Organspender ihren lebenswarmen Körper nicht ausschlachten lassen möchten, selbst wenn sie damit das Leben anderer retten könnten.
    Die Transplantationsmedizin ist ein Mordsgeschäft für die Kliniken und auch für die Pharmaindustrie, weil transplantierte ein Leben lang Medikamente, gegen die Abstoßung erhaltener Organe, einnehmen müssen.
    Allein durch die Möglichkeit Organe und Gewebe transplantieren zu können, ergibt sich die Möglichkeit eines mafiös strukturierten Organhandels. Auch wenn dergleichen in deutschen Landen nicht anzunehmen ist. Menschen werden zwecks Organentnahme, nur des Profites wegen, verschleppt und getötet.
    Wenn es dem Kabinett von Mecklenburg Vorpommern, wirklich um die Rettung von mehr Leben ginge, dann sollte es sich lieber dafür einsetzen, dass wegen Hungers, und dessen Folgen, nicht täglich weltweit 20.000 bis 30.000 Menschen sterben. Weiter könnte sie darauf einwirken das in aktuellen Kriegen, nicht zig tausende Menschen aus Machtgründen verheizt werden.

  2. Stephan Frey sagt:

    Als ehemaliger Krankenpfleger und heutiger Medical Writer widerspreche ich obigem Kommentar ausdrücklich! Beim Hirntod wird die Atmung nur durch Maschinen aufrechterhalten, da das Atemzentrum des Gehirns ebenfalls tot ist! Ohne die Maschine wäre der Mensch auch physisch tot! Die Organspende rettet Leben und letztlich lebt ein Teil des Verstorbenen auch im Spender weiter! Universitätskliniken und nur solche transplantieren in der Regel Organe mafiöse Strukturen zu unterstellen, wenn auch auf subtil, dass dies für Deutschland nicht anzunehmen sei, um sogleich durch die rhetorische Methode dies in den Köpfen zu manifestieren, ist unredlich und völlig haltlos! Jede Ärztin, jeder Arzt, hat den hippokratischen Eid geleistet und sich damit verpflichtet, ausschließlich zum Wohle der Menschen und deren Gesundheit tätig zu sein! Schwarze Schafe gibt es überall, damit aber Lebensretter mit der Mafia in Verbindung zu bringen, ist völlig daneben! Dies gilt übrigens auch für Mediziner, Medizinerinnen aus anderen Ländern!

  3. ABC sagt:

    Ich stimme Herrn Johannes Walter zu!