Ausnahmen von Nachtan­lieferungsverbot genehmigt

10. Januar 2024

Auf Antrag einer großen Handelskette hat zuständige Ministerium heute die zunächst bis Sonnabend, 13. Januar, 6 Uhr eine befristete Genehmigung zur nächtlichen Warenanlieferung in Mecklenburg-Vorpommern erteilt, sofern tatsächliche Blockaden von Vertriebslagerstätten bzw. Einzel­handels­einrichtungen durch Protestaktionen, wie am vergangenen Montag in den kommenden Tagen angemeldet sind. Die Genehmigung diene der Sicherung einer reibungslosen Versorgung der Bevölkerung.

Der Landesbauernverband hat angekündigt, dass Landwirte morgen mit Traktoren-Konvois durch das Land fahren und dabei Lebensmittel-Logistikzentren in Dummerstorf, Stavenhagen, Jarmen, Malchow und Valluhn passieren werden. Darüber hinaus liegen im Innenministerium Versammlungs­anmeldungen für Blockaden an den Autobahnzufahrten vor.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat die für Anlagen nach §22 BImSchG zuständigen unteren Immissions­schutzbehörden über die erteilte Ausnahmege­nehmigung informiert, damit bei weiteren  eingehenden oder bereits eingegangenen Ausnahmeanträgen weiterer Handelsketten oder Einzelmärkte auf diese allgemein geltende Ausnahmegenehmigung verwiesen werden kann.


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