Autofahren im Herbst: Tipps vom ADAC
Zum Herbstanfang werden die Tage kürzer, die Blätter bunter und die Wahrscheinlichkeit für Nebel und Nässe steigt. Witterungsbedingt kann es zu schlechten Sichtverhältnissen kommen, umso mehr gilt daher die Devise: Sehen und gesehen werden. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten zu Beginn der dunklen Jahreszeit auf jeden Fall ihre Beleuchtungsanlage kontrollieren lassen. Auch saubere Scheiben sind Pflicht, marode Wischerblätter müssen gegebenenfalls getauscht werden. Sobald die Temperaturen dauerhaft unter 6 Grad sinken, ist zudem der Wechsel auf Winterreifen notwendig.
Autofahren im Herbst: Besonders bei Nebel, Nässe und rutschigem Laub ist vorsichtiges Fahren mit ausreichend Abstand und Bremsbereitschaft von großer Bedeutung. Zwar verfügen moderne Fahrzeuge meist über eine Lichtautomatik, bei Nebel funktioniert diese jedoch nicht. „Deshalb sollten Autofahrende nicht vergessen das Abblendlicht manuell zu aktivieren, um die Sicht und Sichtbarkeit zu erhöhen. Nebelschlussleuchten dürfen im Übrigen inner- und außerorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden. Ist dies der Fall, darf man nur noch maximal 50 km/h schnell fahren.“, so Wolfgang Lieberth, Verkehrsexperte beim ADAC.
Doch auch bei Sonnenschein ist im Herbst Vorsicht geboten: Die tief stehende Sonne kann Fahrer blenden, wodurch Verkehrszeichen und andere Verkehrsteilnehmer weniger gut zu erkennen sind.
Zunehmende Gefahr von Wildunfällen: Infolge der schlechteren Sichtverhältnisse wächst auch die Gefahr für Wildunfälle, das gilt vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden. „Um Wildunfälle zu vermeiden, ist in Waldabschnitten und an Feldrändern vorausschauendes Fahren mit ständiger Bremsbereitschaft wichtig. Ist ein Unfall mit einem Wildtier nicht mehr abzuwenden, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer unbedingt die Spur halten und voll bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver kann hingegen schwerwiegende Folgen haben und kann mitunter für die Fahrzeuginsassen tödlich enden,“ so Lieberth.
Folgende Verhaltensregeln gelten nach einem Wildunfall:
• Warnblinkanlage einschalten und Fahrzeug am Straßenrand abstellen
• Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen
• Verletzten erste Hilfe leisten und den Notruf wählen
• Polizei und Jagdpächter informieren
• Wildunfallbescheinigung anfordern und verletzte Tiere nicht berühren