AWO fordert von Olijnyk fast 400 000 Euro

27. September 2016

Die AWO-Affäre nimmt weiter an Fahrt auf. Nachdem der entlassene Chef, der sich neuerdings von Anwalt Peter-Michael Diestel vertreten lässt, von der AWO fast eine halbe Millionen Euro an ausstehendem Gehalt sowie erworbenen Pensionsansprüchen fordert, haben die Rostocker Anwälte der Arbeiterwohlfahrt jetzt ihrerseits eine deftige Forderung an Dr. Peter Olijnyk aufgemacht.

awologoZum einen haben die AWO-Anwälte beantragt, die Klage des Dr. Peter Olijnyk insgesamt abzuweisen. Zum anderen fordern sie mehr als 390 000 Euro nebst Zinsen vom ehemaligen AWO-Müritz-Chef. Und zwar wegen „vorgenommener Zahlungen auf Geschäftsführervergütung“ im Zeitraum von Oktober 2011 bis Juni 2016, für die es nach Auffassung der AWO Müritz gGmbH keine Rechtsgrundlage gegeben habe.

Der jetzige Vorstand der AWO Müritz habe die Klage gegen Dr. Peter Olijnyk gebilligt und die jetzige Geschäftsführerin Simone Ehlert ermächtig, alles nötige einzuleiten.

Nach der Entlassung des langjährigen Geschäftsführer Peter Olijnyk ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn. Zudem wird gegen den einstigen Vorstandschef Götz-Peter Lohmann ermittelt. Er soll in neun Jahren rund 700 000 Euro kassiert haben, ohne dafür abrechenbare Leistungen erbracht zu haben.


3 Antworten zu “AWO fordert von Olijnyk fast 400 000 Euro”

  1. HaPe sagt:

    Es war allerhöchste Zeit, daß der AWO-Vorstand nun endlich aufgewacht ist und seine Forderungen -gegenüber Herrn- aus ungerechtfertigter Bereicherung stellt und einklagt. Wäre da nur nicht der fade Beigeschmack, daß eben dieser Vorstand zumindest jahrelang geschlafen hat und damit die Machenschaften unentdeckt, bzw. geschehen ließ. Auf die weitere Entwicklung des Schlagabtausches zwischen AWO und Herrn O darf man gespannt sein.

  2. Heinz-Peter sagt:

    Forderungen und Gegenforderungen führen nach langwierigen juristischen Auseinandersetzungen in aller Regel zu einem Vergleich, also zu einer Einigung im beiderseitigen Einvernehmen. Wenn es denn, wie so üblich, auch in diesem Falle so käme, wäre das eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung und das unrühmliche Ende einer zweifelhaften Affäre. Bleibt die Hoffnung, daß es nicht so endet und die objektive und rechtlich saubere Lösung zum Maßstab der Entscheidungsfindung wird.

  3. Tanni sagt:

    Es ist ja wieder klar, dass Herr Diestel solche Leute wie Herrn O. vertritt. Ich möchte wetten, dass hier das bestmöglichste für Herrn O. herausgeholt wird. Kleine Mandanten haben in dieser Kanzlei keine Chance. Sie werden jahrelang hingehalten und noch ärmer gemacht! Pfui!