
„In der Regel holen die Pflegedienste die Verordnung der häuslichen Krankenpflege beim Arzt ab und reichen diese per Post bei der Krankenkasse ein. Dort erfolgt die Bearbeitung, die Genehmigung stellt die Kasse ebenfalls postalisch zu“, erläutert Kutzbach. Ein Prozess, der mehrere Tage dauere.
Zudem müsse der Antrag der häuslichen Krankenpflege innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse vorliegen. „Mit der Digitalisierung des Prozesses ist es für die Pflegedienste einfacher, die Drei-Tage-Frist einzuhalten. Der Tag der digitalen Übermittlung gilt als Eingangstag bei der BARMER“, sagt Kutzbach. Ein weiterer Vorteil: Bisher müsse der Pflegedienst die genehmigte Verordnung bei der Krankenkassen-Abrechnung erneut einreichen. Auch das entfalle beim digitalen Prozess.
Alle ambulanten Pflegedienste können am Online-Verfahren der BARMER teilnehmen. Voraussetzung ist die Nutzung einer Branchensoftware, die einen sicheren Datenaustausch mit der Plattform oscare® ermöglicht. Ob eine Software diese Anforderungen erfüllt, können Pflegedienste bei ihrem jeweiligen Berufsverband erfahren. Alternativ kommt auch die Nutzung eines datensicheren und zertifizierten Web-Portals infrage.
Weitere Information finden Pflegedienste unter www.barmer.de/u001535







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