„Begleitetes Fahren“ einmal anders

12. Januar 2023

Da haben Zwei das „Begleitete Fahren“ wohl gründlich missverstanden. Ein 54-jähriger Mann ist in Grimmen kürzlich von der Polizei kontrolliert worden, weil er auffällig hastig links abgebogen war. Dem Autofahrer kam eigentlich ein anderes Fahrzeug entgegen, dessen Fahrer Vorfahrt gehabt hätte. Die Kontrolle brachte dann ans Licht, dass der Fahrer seit etwa 20 Jahren schon gar keinen Führerschein mehr besitzt. Das hat ihn vermutlich nicht davon abgehalten, öfter mal zu fahren. Neben dem Mann saß seine Mutter. Diese habe wohl gewusst, dass der Fahrer noch einigermaßen Auto fahren könne, aber schon länger keine Papiere mehr hat.

Die Frau, Ende Siebzig, war die Eigentümerin des Wagens und sie hat auch selbst eine Fahrerlaubnis. Das spräche für die Sondervariante „Begleitetes Fahren.“ Doch das war noch nicht alles. Der Fahrer wurde auch einem Alkoholtest unterzogen, der mit 0,7 Promille endete. Strafbar sind schon 0,5 Promille, hieß von der Polizei. 

Somit konnte die Frau zwar mit dem Auto weiterfahren, damit beide auch wieder in ihr Dorf kamen. Doch auch gegen die Halterin wird nun ermittelt, denn sie hätte dem führerscheinlosen 54-Jährigen den Wagen nicht überlassen dürfen, schon gar nicht mit Alkohol im Blut.


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