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Bei Inzidenz unter 50 startet die Schule in MV am 24. Februar

Die Landesregierung hat heute Abend ihren Plan für die schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Vorangegangen waren Beratungen beim so genannten MV-Gipfel, an dem Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden teilgenommen haben. Zuvor hat der Landtag einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Und das wurde festgelegt:

Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden.  Den Schulen stehen somit zwei Übergangstage für die Vorbereitung zur Verfügung. Am Montag, 22. Februar, und Dienstag, 23. Februar, gelten die bisherigen Regelungen wie vor den Winterferien.

An den beruflichen Schulen, an denen das zweite Schulhalbjahr bereits am Montag, 15. Februar, beginnt, bleiben zunächst die Regelungen wie vor den Winterferien bestehen.

Stufenplan – Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der Schule

Inzidenz unter 50:

Grundschulbereich
In der Grundschule findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

Klassen 5 und 6
In den Klassen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

Abschlussklassen
Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht.

weitere Klassen der weiterführenden Schulen
Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.

Berufliche Schulen
In den beruflichen Schulen findet Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert.

Inzidenz 50 – 150

Bei einer Inzidenz von 50 – 150 ist das Vorgehen wie folgt:

Grundschulbereich
In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz.

Klassen 5 und 6
In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.

Abschlussklassen
Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

weitere Klassen der weiterführenden Schulen
Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.

Berufliche Schulen
In den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Inzidenz über 150

Bei einer Inzidenz über 150 ist das Vorgehen wie folgt:

Grundschulbereich
Die Grundschulen sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

Klassen 5 und 6
Für die Klassen 5 und 6 gibt es ebenfalls das Angebot einer Notbetreuung.

weitere Klassen der weiterführenden Schulen
Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Abschlussklassen
Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

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