
„An welchen Schulen genau gestreikt wird, ist dem Bildungsministerium nicht bekannt, weil Arbeitgeber die Zahl der Streikenden nicht erfassen dürfen. Dies würde dem individuellen Streikrecht widersprechen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Tarifbeschäftigte Lehrer haben das Recht, zu streiken. Für Eltern von jüngeren Schülern ist jedoch wichtig zu wissen, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt sind und an den Schulen betreut werden. Diese Betreuung ist abgesichert“, betonte Oldenburg.
Von den 13.400 Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern sind zwei Drittel tarifbeschäftigt. Die Durchführung der Notbetreuung erfolgt bei Bedarf in den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
In Abstimmung mit der Schulleitung sowie den streikenden Lehrkräften werden an jeder Schule, an der eine Notbetreuung erforderlich ist und abhängig davon, wie viele Schüler beaufsichtigt werden müssen, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und verrichten die Notbetreuung. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten. Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderliche Notbetreuung nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.







Welche Schulen streiken nun wir haben schon Sonntag wäre cool wenn man es wusste
Wie im Beitrag geschrieben, müssen diejenigen, die streiken, das nicht anmelden. Deshalb gibt es keine Übersicht. Man muss direkt in der Schule nachfragen.