Betrogene Frau wird vom Opfer zur Täterin

21. Februar 2024

Wieder ein besonders extremer Fall von „Love-Scamming“ in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Mal wurde die betroffene Frau sogar vom Opfer zur Täterin: Alles begann für 57-Jährige aus der Nähe von Ribnitz-Damgarten harmlos und für sie vielversprechend vor mehr als zwei Jahren mit einer Online-Bekanntschaft. Der auf einer Datingplattform kennengelernte Mann hatte einen deutschen Namen und stamme angeblich aus der Region, alles schien plausibel. Persönliche Daten waren schnell ausgetauscht und die beiden schrieben sich regelmäßig und mehrmals täglich über einen Messengerdienst. Zum persönlichem Kontakt kam es dabei aber nie. Für die 57-Jährige war es dennoch eine Beziehung, sie war verliebt.

Nur wenige Monate nach dem ersten Kontakt erklärte der Mann, dass er beruflich ins Ausland müsse. Für angebliche Dokumente, um später Diamanten nach Deutschland einführen zu können, brauchte er finanzielle Unterstützung. Dafür schickte sie ihm immer wieder Geld. Erst ihr Erspartes, später nahm sie Kredite auf. Um diese abzulösen, belastete sie am Ende auch ihr Haus mit einer Hypothek. Insgesamt verlor sie so etwa 90.000 Euro. Irgendwann teilte sie ihrer Internetbekanntschaft mit, dass sie kein Geld mehr habe. Für ihn kein Problem. Sie solle sich keine Sorgen machen. Und das machte sie sich nicht, denn der Kontakt blieb weiterhin bestehen.

Im Frühjahr 2023, da dauerte ihre Beziehung bereits mehr als ein Jahr an, brauchte der Mann wieder finanzielle Unterstützung. Er bat dieses Mal jedoch nicht um Geld. Stattdessen war die Rede von einem ebenfalls deutschen Mittelsmann, der Geld auf das Konto der 57-Jährigen überweisen wolle. Über den Online-Zahlungsdienst PayPal sollte diese das Geld dann weitergeben. Das tat sie – und machte sich ab diesem Zeitpunkt selbst strafbar. Immer wieder bekam sie verschiedene Geldbeträge überwiesen und sollte diese in kleineren, gesplitteten Summen an unterschiedliche E-Mailadresse senden. Und so wird gegen die eigentlich Betrogene nun selbst ermittelt, nach § 261 StGB – dem Straftatbestand der Geldwäsche. Insgesamt fast 100.000 Euro soll sie im Auftrag transferiert haben.

Mehr als 90 Betrugsfälle in einem Jahr

Love Scamming ist eine moderne Betrugsmasche, bei der die Täter meist Kontakt zu alleinstehenden Personen über soziale Netzwerke aufnehmen und versuchen, eine (oft romantische) Beziehung aufzubauen. Ziel der Betrüger ist es, durch das Vorgaukeln starker (auch freundschaftlicher) Gefühle, das Gegenüber emotional so zu beeinflussen, dass finanzielle Zuwendungen übertragen werden. Sobald der Betrug auffällt oder keine Zahlungen mehr erfolgen, wird der Kontakt oftmals abgebrochen. Die Täter agieren dabei in den meisten Fällen aus dem Ausland heraus.

In den vergangenen zwei Jahren gab es im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mehr als 90 solcher Betrugsfälle, die zur Anzeige gebracht wurden. Der Schaden beläuft sich hierbei auf mehr als 700.000 Euro. Betroffen sind oftmals Frauen und Männer ab 50 Jahren. Die Täter agieren dabei auf unterschiedlichen Onlineplattformen und in sozialen Netzwerken und wechseln später meist auf private Messengerdienste.

Die Polizei warnt daher nochmals eindringlich davor, unbekannten Menschen persönliche Daten preiszugeben. Auch wenn alles vermeintlich plausibel klingt, sollten keine Überweisungen getätigt, oder Bankdaten an Personen gegeben werden, die man bisher nie persönlich getroffen hat. Gerade im Internet nutzen Betrüger die Gutgläubigkeit ihrer Mitmenschen aus. „Bleiben Sie misstrauisch und hinterfragen Sie die Forderung kritisch. Vertrauen Sie sich Familienangehörigen oder Freunden an und wenden Sie sich im Zweifel an die Polizei.

Weiterhin weisen wir daraufhin, dass Aufforderungen, Geldbeträge anzunehmen und diese dann später an andere Konten weiterzugeben, nicht nachgekommen werden sollte. Nach § 261 StGB kann Geldwäsche mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren, je nach Schwere, geahndet werden. Abhängig von Umfang und Mitwirkungen sind jedoch auch Geldstrafen sowie die Forderung der vollständigen Rückzahlung der transferierten Beträge möglich.

Sollten Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, empfehlen wir alle Chatverläufe, E-Mails und dergleichen zu sichern und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.“

Weitere Informationen zum Thema Geldwäsche und dem sogenannten Love Scamming unter www.polizei-beratung.de.


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