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Beweisaufnahme im Leonie-Prozess gegen Mutter abgeschlossen

Die Mutter der kleinen Leonie  (WsM berichtete), die vor fast drei Jahren gewaltsam in Torgelow zu Tode kam, wird ohne eine Zeugenvernehmung verurteilt werden. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die Beweisaufnahme gestern überraschend schon geschlossen. Damit werden sich der Stiefvater, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, und die Angeklagte auch nicht mehr im Gericht wiedersehen.
An den zwei bisherigen Verhandlungstagen am Amtsgericht waren die 27-jährige Mutter sowie zwei Gutachterinnen gehört worden. Die Sachverständigen sollten klären, ob die Mutter die schlimmen Verletzungen von Leonie damals hätte eher bemerken und Hilfe holen können (WsM berichtete) , sowie ihre psychische Verfassung und Rolle innerhalb der fünfköpfigen Familie näher beleuchten.

Das muss zusammen so ergiebig gewesen sein, was die Rolle der Frau in dem Geschehen von damals betrifft, dass die Kammer den Prozess schon am 21. Dezember abschließen will. Bis auf die Anklage wurde aber bisher kein Prozessbeteiligter öffentlich angehört, alles passierte hinter geschlossenen Türen.

Als Grund gibt die Kammer die schutzwürdigen Interessen der beiden minderjährigen Geschwister von Leonie an, die inzwischen fünf und drei Jahre alt sind. Der Ältere lebt bei seinem leiblichen Vater, der Jüngere bei der Mutter.

Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow in Vorpommern gefunden worden. Der Stiefvater hatte sie schwer misshandelt, so dass sie an den Folgen einer Hirnblutung letztlich starb. Der Mann ist bereits rechtskräftig verurteilt.

Die Schlussvorträge sollen am 21. Dezember auch nicht öffentlich gehalten werden. Danach berät sich die Kammer und will dann das Urteil verkünden das soll öffentlich sein.

Die Anklage gegen die Frau lautet bisher auf “Fahrlässige Tötung durch Unterlassen.” Sollte es dabei bleiben, könnte es eine Freiheitsstrafe geben. Möglich wäre aber auch eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung.

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