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Blitz bei der Physiotherapie sorgt für Verbrennung – Klage

Zu einer Physiotherapie-Behandlung waren die meisten Leute wohl schon. In der Regel helfen die Massagen, Dehnungen, Fangopackungen und Reizstrom-Behandlungen auch. Nur bei einem Rentner, der an einer Klinik in Waren Reizstrom bekam, war das anders. In der Folge musste sich das Landgericht Neubrandenburg mit dem Fall in einem Zivilverfahren befassen.
Bei dem älteren Herrn wurde im November 2019 Reizstrom an der Lendenwirbelsäule angelegt. Die Elektroden sollen ordnungsgemäß gehaftet haben – trotzdem gab es plötzlich einen Blitz.

Im Endeffekt erlitt der Patient eine leichte Verbrennung am auslaufenden Rücken, die ihn – nach eigener Einschätzung bis heute einschränkt. So könne er bis heute nicht richtig sitzen, was er im Gerichtssaal auch zeigte. Beim Sitzen und Liegen habe er einen Dauerschmerz zurückbehalten. In der Folge klagte der Mann gegen die Klinik und verlangte 5000 Euro Schadensersatz.

Gleich zu Beginn stellten die Richter allerdings klar, dass es sehr schwer werden würden, das durchzusetzen. Denn der Patient habe die Behandlung damals nicht gleich abgebrochen. Auf die Frage des Therapeuten, ob er abbrechen solle, sagte der Patient, dass die Behandlung nach dem Vorfall fortgesetzt werden könne.

Erst im Nachhinein habe er Schadensersatz gefordert. Bei der Prüfung der Technik kam heraus, dass diese ordnungsgemäß in bestimmten Abständen überprüft worden war. Nicht mehr zu klären war, ob die Elektroden defekt waren. Diese hatten danach wohl weiter funktioniert und wurden wie immer regelmäßig getauscht.

Es könne aber auch sein – so führte die Klägerseite noch aus – dass es Stromschwankungen gab. Dies werde sich im Zweifel sehr schwer nachweisen lassen, argumentierte das Gericht. Und auch von der allgemeinen Risikobelehrung im Gesundheitswesen sei so ein Vorfall wohl kaum gedeckt. Dann müsste man jeden Patienten auch belehren, dass der Operateur bei der OP, zum Beispiel am Herzen, selbst einen Herzinfarkt kriegen kann und dann mit dem Skalpell auf den Patienten fällt – mit Folgen, die man sich lieber nicht ausmalen möchte.

Letztlich versuchte die Kammer, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen, auch um den Fall abzuschließen. Die Versicherung der Klinik hatte dem Kläger schon einmal angeboten, ihm 2000 Euro zu geben. Das genügte dem Mann aber nicht. Letztlich einigte man sich vorerst, dass 2900 Euro an den Mann fließen sollen, der nicht mehr richtig sitzen kann. Damit wäre alles abgegolten – wenn beide Seiten innerhalb einer bestimmten Frist dem Vergleich nicht widersprechen. Diese Entscheidung soll bis Ende Februar klar sein.

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