Bonhoeffer-Klinikum: Testpflicht entfällt ab dem 1. März

28. Februar 2023

Ab dem 1. März muss beim Betreten des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums in Neubrandeburg kein negativer Corona-Testnachweis mehr vorgelegt werden. Die Bundesregierung hat in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ festgelegt, dass die im Infektionsschutzgesetz geregelte Testpflicht ab diesem Tag ausgesetzt wird. Besucher sollten aber beachten, dass das Tragen einer FFP2-Maske im Krankenhaus für sie weiter verpflichtend ist. Lediglich Beschäftigte und Patienten wurden laut der Verordnung von der Maskenpflicht befreit.


Kommentare sind geschlossen.