
Die Kassenärztliche Vereinigung M-V habe dazu bereits im November 2020 und im Januar 2021 dem Gesundheitsministerium M-V konkrete Vorschläge unterbreitet. Hier sei insbesondere die Verteilung der Impfstoffe auf die Praxen innerhalb unseres Bundeslandes unter Einbindung etablierter Versorgungsstrukturen, wie zum Beispiel der Apotheken, zu organisieren.
Darüber hinaus seien auf der Bundesebene Vorgaben für eine praxisgerechte Dokumentation, Meldeverfahren und Abrechnung festzulegen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um eine Überlastung der Impfzentren und Verzögerung von Impfungen bei Vorhandensein von ausreichend Impfstoff zu vermeiden.
Hinzu komme, dass in unserem Flächenland mit einem hohen Anteil an älteren und multimorbiden Menschen wohnortnahe Angebote für die Impfung gegen COVID-19 geschaffen sowie Vorbehalte gegen eine Impfung durch ein Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens, der dann auch impft und nachbetreut, abgebaut werden.











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