Doch kein Rechtsmittel: Urteil im „Macheten-Prozess“ rechtskräftig

13. März 2019

Die Macheten-Attacke auf einen Gegner vor einem Rockerklub in Neubrandenburg hat für den Angreifer einen empfindlichen Aufenthalt hinter „schwedischen Gardinen“ zur Folge. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ ist die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den 39 Jahre alten Täter jetzt rechtskräftig. Obwohl das Gericht vor gut einer Woche deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und deutlich über der Erwartung des Verteidigers geblieben war (WsM berichtete), hat keine der beiden Seiten Berufung oder Revision eingelegt. Damit kann der Verurteilte seine bereits fast sechs Monate dauernde U-Haft gleich im Gefängnis fortsetzen.

Die Strafkammer unter Jochen Unterlöhner hatte den gelernten Kfz-Schlosser wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Der 39-Jährige hatte seinen Gegner aus Rache für vorherige Auseinandersetzungen an einem frühen Morgen im September 2018 vor dem Rockerklub der Bandidos abgepasst und mit einer langen Machete attackiert – gleich dreimal.

Lebensgefährlich war schon der erste Schlag. Er verursachte eine bis zu acht Zentimeter klaffende Kopfwunde, hatte der Richter erläutert. Allein daran hätte der 41 Jahre alte Mann verbluten können. „Sie haben ihr Opfer zum Glück nicht nochmal am Kopf getroffen“, erläuterte der Richter. Die beiden Selbstständigen aus der Baubranche kannten sich aus dem Umfeld des Rockerklubs schon. Dort war man sich mehrfach begegnet.

An jenem Wochenende hatte ein anderer Bekannter in dem Klub einen runden Geburtstag gefeiert. Zeugen berichteten, dass der Verurteilte an dem Samstagabend immer Streit gesucht habe. Das hatte der Täter selbst auf einen Cocktail aus Alkohol und Appetitzügler zurückgeführt. Der hünenhafte Mann wog damals 180 Kilogramm, wie er sagte, und wollte eigentlich dadurch abnehmen. Auch vor Gericht erklärte er, sich an nichts Wesentliches mehr zu erinnern. Es blieb offen, inwieweit die Richter ihm das abnahmen.

Eine Zeugin beobachtete am nächsten frühen Morgen, wie der Täter ganz gezielt auf das Opfer losging. Trotzdem konnte der Attackierte den Angreifer noch so abwehren, dass die Machete wegfiel. Dann kamen dem Attackierten Bekannte zu Hilfe und holten Retter. Eine Notoperation rettete ihn, die Narben am Kopf und Händen aber bleiben. Nach der Machetenattacke war sogar der Täter noch von Sanitätern untersucht worden. Er kam bei einem Atemalkoholtest auf 1,38 Promille.

Der Notarzt erinnerte sich, dass der Täter im Rettungswagen nicht versorgt werden, sondern schnell wegwollte. Das sei ungewöhnlich, aber die Lage war noch unübersichtlich. Die Waffe hatte der Täter immer unter seinem Sitz im Auto, hatte er bei Gericht erklärt. Einen Mann mit Machete haben die Bandidos in ihrem Logo auf ihren Kutten. „Sie hatten viel Glück, das Gerät hat eine Klinge, die einem schon Angst macht, wenn sie nur auf dem Richtertisch liegt“, sagte der Richter zum Abschluss des Verfahrens. Der Verurteilte war bis zu dem Fall nicht straffällig geworden.
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