Dreijährigen mit Brett geschlagen – Haftstrafe für 26-Jährigen
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen jungen Mann zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er im April einen anderen Mann grundlos geschlagen und zwei Monate später seinen eigenen Sohn mit einem Brett verprügelt hat. Der 26-Jährige wurde wegen zweifacher Körperverletzung schuldig gesprochen. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatte er sich im Juni mit seiner Verlobten – der Mutter des Kindes – beim Alkoholtrinken in Friedland gestritten. Als der Dreijährige dabei im Kinderzimmer laut geschrien haben soll, kam es zu dem Übergriff.
Das Problem der Kammer lag darin, dass weder der Vater noch die Mutter etwas zu dem Vorfall vor Gericht sagen wollten. Doch die Kammer konnte eine polizeiliche Vernehmung der Frau für die Beurteilung der Tat heranziehen. Die 23-Jährige hatte den Verlobten am 21. Juni bei der Polizei angezeigt und dort eine Aussage dazu gemacht. Schon damals wollte sie allerdings nicht, dass der einschlägig vorbestrafte und alkoholkranke Mann wegen eines Faustschlages gegen sie selbst strafrechtlich belangt wird.
So kam heraus, dass der 26-Jährige damals einen Tisch in der Wohnung der Mutter aus Wut zerschlagen hatte. Er habe das Kind angeschrien, dass es endlich ruhig sein sollte. Doch das fruchtete nicht. Dann nahm er ein 44 Zentimeter langes Brett, das als Tischbein fungiert hatte, und schlug mehrfach auf den Po und den Rücken des Kleinen. Dieser erlitt dabei größere Unterblutungen, wie eine Rechtsmedizinerin zwei Tage später feststellte. Bleibende körperliche Schäden soll es aber nicht gegeben haben.
Richterin Daniela Lieschke verhängte letztlich die Strafe in der Höhe, wie sie auch die Staatsanwältin verlangt hatte: Zwei Jahre und drei Monate Haft. Da der Mann aber mehrere Monate schon in U-Haft saß, kam er am Donnerstag nach dem Urteil frei, denn bei einem solchen Strafmaß bestehe keine Fluchtgefahr, so sieht es die Justiz vor. Der Mann und seine – immer noch – Verlobte konnten gehen.
Der Verteidiger hatte ebenfalls eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert, aber zugleich eine Einweisung seines Mandanten in eine Alkoholentziehungsanstalt verlangt. Das lehnte das Gericht ab. Es sei unklar, wie betrunken der Mann damals war. Er könne sich auch selbst dazu durchringen, das Trinken endlich ganz sein zu lassen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der junge Mann, der keinen Beruf gelernt hat, jetzt schon schwer an der Bauchspeicheldrüse erkrankt sei.
Am Ende redete die sichtlich wütende Richterin noch richtig Klartext mit dem Paar. „Wenn man eben eine kurze Zündschnur hat – wie der Anwalt des Verurteilten sagte – dann lässt man seine Wut nicht an einem kleinen Kind aus“, sagte Lieschke. Dann könne man eben ein paar Runden um den Block laufen oder sich anderweitig abreagieren. Wenn das Kind weint, weil sich die Eltern streiten, solle man es eher in den Arm nehmen und trösten.
„Man kann nur froh sein, dass das Kind jetzt in einer Pflegefamilie ist und ihm dort die Liebe zuteil wird, die sie beide ihm versagt hatten“, beendete die Richterin den Prozess.
Wow, ich bin einfach sprachlos. Als wäre es nicht schlimm genug, dass das Kind überhaupt so einer Gewalt ausgesetz sei, erfährt es nicht mal Schutz von der eigenen Mutter. Völlig ausgeliefert. Und wie kann man dann noch mit jemanden zusammenbleiben, der solch eine Tat vollbracht hat. Ich werde es einfach nicht verstehen. Ich wünsche dem Kleinen alles erdenklich Gute, eine tolle Pflegefamilie mit ganz viel Liebe und eine tolle Zukunft.