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Drese: Kitas und Jugendämter leisten zurzeit Außergewöhnliches

Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Krippen, Kindergärten und im Hort ist am Montag eine wichtige Phase der Kindertagesförderung in der Corona-Krise gestartet. „Land, Kommunen und Einrichtungsträger wollen nach zehn langen Wochen allen Kindern wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleichzeitig solle die Notfallbetreuung nach den zuletzt gültigen Maßgaben für die Eltern, die auf sie angewiesen sind, fortgesetzt werden und gelte es Kinder und Kita-Beschäftigte mit der Einhaltung von Hygienekonzepten zu schützen.

Drese: „Ich weiß, welche Herausforderungen damit vor Ort verbunden sind. Mein herzlicher Dank gilt deshalb den Kita-Leitungen und Erzieherinnen und Erziehern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern sowie den Einrichtungsträgern für das große Engagement bei der Umsetzung der Vorgaben. Überall im Land wird zurzeit eine herausragende Arbeit geleistet im Interesse der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

In Richtung der Eltern betonte Ministerin Drese: „Auch die Mütter und Väter in unserem Land haben in den letzten Wochen Enormes vollbracht und den schwierigen Spagat zwischen Kindeserziehung und Erwerbstätigkeit gemeistert. Das hat an den Kräften gezehrt. Umso größer ist bei vielen von ihnen der Wunsch nach möglichst umfassender Betreuung. Die Kitas im Land versuchen, den größtmöglichen Stundenumfang zu gewährleisten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis bei den Eltern, aber auch bei den Arbeitgebern, dass es aufgrund der Schutzmaßnahmen einen Normalbetrieb noch nicht wieder geben kann“, so Drese.

Krippe und Kindergarten stehen seit dem 25. Mai allen Kindern offen. Dabei sollen Kinder mit Anspruch auf Ganztagsförderung mindestens im Umfang von sechs Stunden täglich gefördert werden. Im Hort beträgt der Umfang maximal vier Stunden täglich in der Regel am Nachmittag. Vorrangig sollen dabei die Kinder der schulischen Jahrgangsstufen 1 und 2 berücksichtigt werden. Um den Übergang für die Kommunen und Einrichtungsträger zu erleichtern, ist diese Woche eine Übergangswoche.

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